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12.06.2022 | 12:05 | EU-Haushalt 

54 Milliarden Euro für die Gemeinsame Agrarpolitik 2023

Brüssel - Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag für das Haushaltsjahr 2023 vorgestellt.

EU-Haushalt  2023
(c) proplanta
Gemäß dem am vergangenen Mittwoch (8.6.) präsentierten Entwurf plant die Brüsseler Behörde für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) circa 53,6 Mrd. Euro zu verwenden. Des Weiteren werden 1,1 Mrd. Euro für den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) bereitgestellt. Konkret sollen laut Kommission die Widerstandsfähigkeit des Agrar- und Fischereisektors gestärkt und der notwendige Spielraum für das Krisenmanagement angesichts der erwarteten weltweiten Nahrungsmittelknappheit geschaffen werden.

Insgesamt hat die EU-Behörde für 2023 einen jährlichen EU-Haushalt von 185,6 Mrd. Euro vorgeschlagen, der durch geschätzte 113,9 Mrd. Euro an Finanzhilfen im Rahmen des EU-Wiederaufbaufonds ergänzt werden soll. Unterstrichen wird, dass der EU-Haushalt auch weiterhin erhebliche Investitionen mobilisieren soll, um die strategische Autonomie Europas, die laufende wirtschaftliche Erholung, die Sicherung der Nachhaltigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern.

Für die Fonds zur regionalen Entwicklung und Kohäsion sind zur Unterstützung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts sowie für eine Infrastruktur, die dem ökologischen Wandel und prioritären Projekten der Union förderlich sein soll, rund 46,1 Mrd. Euro eingeplant. Etwa 2,3 Mrd Euro sind für Umwelt- und Klimapolitik vorgesehen; davon sollen 728 Mio. Euro für das LIFE-Programm zur Unterstützung des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel verwendet werden. Zusätzlich könnte der Fonds für einen gerechten Übergang 5,4 Mrd. Euro an Finanzhilfen aus dem EU-Wiederaufbaufonds erhalten.

Darüber hinaus hat die Kommission bekanntgegeben, dass im weiteren Jahresverlauf auf der Grundlage einer genaueren Bedarfsanalyse ergänzende Vorschläge zur Abfederung der internen und externen Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine vorgelegt werden sollen. Hierauf hat bereits der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 31. Mai hingewiesen.
AgE
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