Dies wurde am Freitag aus diplomatischen Kreisen in Brüssel bekannt. Demnach sei eine große Zahl von Mitgliedstaaten dafür, bestimmte potenziell krebserregende und fortpflanzungsschädigende Substanzen in Pestiziden zuzulassen, wenn ihre Konzentration um das Tausendfache unter einer bestimmten Wirkungsschwelle liegt, hieß es. Auch für Stoffe, die das Hormonsystem beeinflussen, soll die Zulassung unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.
Mit diesem so genannten risikobasierten Ansatz könne ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit garantiert und gleichzeitig die ausreichende Versorgung der Landwirtschaft mit Pflanzenschutzmitteln sichergestellt werden, so diplomatische Kreise. Auch Deutschland unterstützt diese Regelung.
Die
EU-Kommission hat sich dagegen für ein gefahrenbasiertes Vorgehen bei der Zulassung ausgesprochen und in ihrem Verordnungsvorschlag gefordert, diese Stoffe grundsätzlich nicht als Pflanzenschutzmittel zu erlauben. Ähnliches fordert das Europäische Parlament.
Innerhalb des Agrarministerrates sind den Angaben von Freitag zufolge allerdings noch einige Punkte der geplanten neuen Verordnung umstritten: die Frage beispielsweise, wie lange den Herstellern künftig
Datenschutz für ihre Pestizide gewährt werden soll. So fordern Frankreich und Italien, der Industrie nach Ablauf von zehn Jahren nach der Erstzulassung unter keinen Umständen eine zweite Frist einzuräumen, innerhalb derer Studienergebnisse und andere für die Entwicklung relevante Daten eines Pestizids unter Verschluss gehalten werden dürfen. Andere Staaten - darunter Deutschland - wollen den Herstellern eine zweite Datenschutzfrist von fünf Jahren gewähren. (DJG/mis/ste/ang/apo)