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19.10.2010 | 14:11 | Klontiere 

Kommission befürwortet befristete Aussetzung des Klonens von Tieren zur Lebensmittelerzeugung in der EU

Brüssel - Die Europäische Kommission hat heute angekündigt, sie werde eine befristete Aussetzung des Klonens von Tieren zur Lebensmittelerzeugung in der EU vorschlagen.

Klonen
(c) dgrilla - fotolia.com
Sie beabsichtigt auch, die Verwendung von geklonten Tieren und das Inverkehrbringen von Lebensmitteln aus Klonen zeitlich begrenzt auszusetzen. Alle befristeten Maßnahmen sollen nach fünf Jahren überprüft werden. Ferner wird an die Einführung eines Rückverfolgungssystems für Importe von Reproduktionsmaterial für Klone, etwa Samen und Embryonen von Klonen, gedacht. Das System wird es den Landwirten und der Industrie ermöglichen, eine Datenbank zur Erfassung derjenigen Tiere einzurichten, die aus diesem Vermehrungsgut hervorgehen.

Der für Gesundheit und Verbraucher zuständige Kommissar, John Dalli, erklärte: „Mit der heute angenommenen Mitteilung kommen wir den Aufforderungen des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten nach, eine eigene EU-Politik zu dieser heiklen Frage zu etablieren. Ich bin der Auffassung, dass die befristete Aussetzung eine realistische und durchführbare Lösung ist, den herrschenden Tierschutzbedenken Rechnung zu tragen". Der Kommissar unterstrich, dass das Klonen für andere Verwendungszwecke als die Lebensmittelerzeugung, etwa Forschung, Erhaltung gefährdeter Arten oder Herstellung von Arzneimitteln, von dem Vorschlag nicht betroffen ist. Abschließend brachte er die Hoffnung zum Ausdruck, „dass mit der Annahme dieses Berichts der Rat, das Parlament und die Kommission in den Verhandlungen über den Novel-Food-Vorschlag, diesen wichtigen Beitrag zu Verbraucherschutz und Innovation, Fortschritte erzielen werden“.


Weitere Schritte

Nach Auffassung der Kommission ist ein sorgfältig ausgewählter Maßnahmenmix zusammen mit der Klausel, dass die Regelungen nach fünf Jahren zu überprüfen sind, der beste Weg, mit dieser Problematik umzugehen. Durch diese Maßnahmen wird den Tierschutzbedenken ausreichend Rechnung getragen, ohne dass unnötige und ungerechtfertigte Einschränkungen eingeführt würden.


Die Bewertung der Kommission

In dem Bericht wird eine Bewertung der Technologie des Klonens für die Zwecke der Lebensmittelerzeugung vorgenommen, wobei die relevanten Aspekte des Klonens anhand des geltenden Rechtsrahmens beleuchtet werden. Die im Zusammenhang mit dem Klonen auftretenden Tierschutzprobleme werden anerkannt und die mit dem Klonen zusammenhängenden ethischen Aspekte geprüft. Es wird auch hervorgehoben, dass keine wissenschaftlichen Erkenntnisse die Bedenken hinsichtlich der Sicherheit von Lebensmitteln rechtfertigen, die von geklonten Tieren oder ihren Nachkommen stammen.

Der Bericht behandelt das Klonen in den Mitgliedstaaten und außerhalb der EU. In der EU unterliegen die Importe von aus Klonen gewonnenen Erzeugnissen, der Handel mit ihnen und ihre Verwendung derzeit dem allgemeinen EU-Recht. Dänemark ist der einzige Mitgliedsaat, der das Klonen von Tieren für kommerzielle Zwecke landesweit verboten hat. Einige Drittstaaten setzen dagegen das Klonen bereits zur Produktion von Zuchttieren ein.

Die Kommission hat Interessenträger konsultiert, die EFSA um Darlegung des aktuellen Stands der wissenschaftlichen Erkenntnisse ersucht und die Stellungnahme der Europäischen Gruppe für Ethik in ihre Überlegungen einbezogen.


Hintergrund

Unter Klonen versteht man die Erzeugung eines Organismus, der die genetische Kopie eines anderen Organismus ist. Dies bedeutet, dass die beiden Organismen die gleiche DNA besitzen.

Die Debatte über das Klonen zur Lebensmittelerzeugung begann vor wenigen Jahren, als geklonte Embryonen in die EU eingeführt wurden. Gemäß der geltenden EU-Verordnung werden nur Lebensmittel, die aus Klonen erzeugt werden, als „Novel Food“ betrachtet, da sie nicht mit konventionellen Zuchtverfahren erzeugt werden. Daher fallen diese Lebensmittel in den Geltungsbereich der Novel-Food-Verordnung, über die derzeit auf EU-Ebene verhandelt wird. Unter „Novel Food“ werden Lebensmittel und Lebensmittelzutaten verstanden, die in der EU vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurden.

Im September 2008 sprach sich das Europäische Parlament in einer Entschließung für ein vollständiges Klonverbot aus. 2009 ersuchte der Rat im Bemühen um eine umfassendere Sicht der Angelegenheit die Kommission um einen Bericht zu diesem Thema. Während eines Hearings im EP Anfang dieses Jahres sagte Kommissar Dalli zu, den Bericht bis Ende 2010 vorzulegen. (EU)
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