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22.06.2009 | 09:22 | Landwirtschaftsministerrat 

EU-Agrarrat plant Schlussfolgerungen zur GAP-Zukunft

Wien - Der tschechische EU-Vorsitz möchte beim Landwirtschaftsministerrat am heutigen Montag in Luxemburg Schlussfolgerungen zu mehreren Themen verabschieden.

EU-Agrarrat
(c) proplanta
Diese beziehen sich auf die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die EU-Initiative zur Verbesserung der Qualitätspolitik für landwirtschaftliche Erzeugnisse und auf die Neudefinition der sonstigen benachteiligten Gebiete. Während des Mittagessens soll am Montag außerdem der problematische Milchmarkt angesprochen werden.Weitere Themen sind der Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung, die nachhaltige Entwicklung von Aquakulturen und diverse Fischereifragen.


Unterschiedlichste Positionen zur Zukunft der Direktzahlungen 

Über die Zukunft der GAP gehen die Vorstellungen der EU-Mitgliedstaaten noch weit auseinander. Gemeinsame Schlussfolgerungen zu den Direktzahlungen stehen deshalb auf der Kippe. Noch bemüht sich die tschechische EU-Ratspräsidentschaft um Gemeinsamkeit und möchte, dass alle Länder die Erklärung mittragen. Das Vereinigte Königreich und vor allem Schweden verweigern aber bisher ihre Zustimmung. In den Schlussfolgerungen geht es um die Direktzahlungen für die Landwirte und die wichtige Rolle, die diese Beihilfen für die Modernisierung der GAP gespielt haben. Schweden und das Vereinigte Königreich möchten die Stützungen jedoch bis 2020 abschaffen. In der Erklärung über die Agrarpolitik-Zukunft darf deshalb ihrer Ansicht nach die Bedeutung der Direktzahlungen für die Zukunft nicht so sehr betont werden, dass sich ein EU-Mitgliedstaat später darauf berufen könnte. 

Tschechien und den anderen neuen EU-Mitgliedstaaten geht es hingegen darum, sich mit der alten EU-15 auf eine Angleichung der Höhe der Direktzahlungen in Ost und West zu verständigen. Deutschland hält die Formulierungen in der Erklärung für so allgemein, dass nichts Kontroverses vorweggenommen wird. Auch Österreich möchte im Lichte einer konstruktiven Haltung den zuletzt vorliegenden Entwurf mittragen. Sollte keine Einstimmigkeit bis Montag zustande kommen, wird die Präsidentschaft die Erklärung wohl alleine unterschreiben. Damit hätte sie weniger Bedeutung. Wie berichtet, ist es schon Frankreich nicht gelungen, die EU-Mitgliedstaaten während seiner Ratspräsidentschaft von einer gemeinsamen Erklärung zur Zukunft der GAP zu überzeugen. 


Neudefinition der sonstigen benachteiligten Gebiete 

Zwei weitere Erklärungen machen hingegen keine Schwierigkeiten. Bereits im Vorfeld verständigten sich die EU-Mitgliedstaaten im Sonderausschuss Landwirtschaft über einen gemeinsamen Text zur Neudefinition der sonstigen benachteiligten Gebiete. Die EU-Mitgliedstaaten verpflichten sich darin, der Kommission bis zum 31.01.2010 Analysedaten zu den acht geplanten, neuen Definitionskriterien zu liefern. Es gab lediglich kleinere Änderungswünsche. Österreich sieht die Schlussfolgerungen grundsätzlich positiv, hätte aber noch einen kleinen Korrekturvorschlag betreffend die Terminologie "extensive Bewirtschaftungsform". 


Verbesserung der Qualitätspolitik für agrarische Erzeugnisse 

Ferner beabsichtigt die Präsidentschaft, vor dem Hintergrund der neuen EU-Initiative zur Verbesserung der Qualitätspolitik für agrarische Erzeugnisse und auf Basis der Diskussionen zum entsprechenden Grünbuch der Kommission Ratsschlussfolgerungen zu ziehen. Im Sonderausschuss Landwirtschaft wurde dazu bereits eine weitgehende Einigung unter den Delegationen erzielt. In den Schlussfolgerungen wird eine grundsätzliche Richtung für die weitere Entwicklung der Qualitätspolitik vorgeschlagen. Österreich ist laut Lebensministerium im Großen und Ganzen mit dem Entwurf einverstanden und wird einer formalen Annahme beim Rat nichts mehr entgegensetzen. 


Verbesserung des Schutzes von Nutztieren zum Tötungszeitpunkt 

Eine politische Einigung wird außerdem zum Verordnungsvorschlag zum Schutz von Nutztieren zum Zeitpunkt der Tötung angestrebt. Ziel ist, die Richtlinie den neuen wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen anzupassen. Erfasst wird die Tötung bei der Schlachtung, aus Tierschutzgründen sowie bei der Seuchenverhütung und -bekämpfung. Die Verordnung soll nunmehr 2013 zur Anwendung kommen. In den Beratungen hat sich Österreich für die Möglichkeit von strengeren nationalen Regelungen, eine praktikable Möglichkeit der Hausschlachtung von Vieh zum Eigenbedarf sowie für organisatorische Erleichterungen bei Kleinbetrieben eingesetzt. Österreich kann den Kompromisstext akzeptieren. 


Nachhaltige Entwicklung der Aquakultur

Außerdem hat die Kommission am 08.04.2009 eine Mitteilung über eine Strategie zur nachhaltigen Entwicklung der gemeinschaftlichen Aquakultur angenommen und den Rat noch im selben Monat informiert. Für den kommenden Rat wurden nun Schlussfolgerungen auf Basis der neuen Strategie ausgearbeitet, die von Österreich befürwortet werden.


Quelle: Lebensministerium Österreich
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