Unterstützt werden soll insbesondere der stark auf Fremdarbeitskräfte angewiesene. So sind 448 Mio. Euro als Zuschuss für die Beschäftigung von Saisonarbeitern, die im Corona-Jahr 2020 mindestens 50 Tage in der Landwirtschaft tätig waren, vorgesehen. Im Einzelnen wurde dabei eine Beihilfe von 800 Euro pro nicht festangestellten Landarbeiter beschlossen.
Für landwirtschaftliche
Betriebe, die im vergangenen Monat
Frostschäden erlitten haben, sind zum Ausgleich insgesamt 105 Mio. Euro eingeplant. Das staatliche Institut für Markforschung und Marktinformation (ISMEA) erhält aus dem Hilfspaket 80 Mio. Euro, die für Finanzgarantien für Landwirtschafts- und Fischereibetriebe genutzt werden sollen.
Der Erlass von Sozialversicherungsabgaben in den Sparten Agrartourismus, Weinbau und Kellereien sowie Brauereien schlägt mit 72,5 Mio. Euro zu Buche.
Zur Unterstützung des Zuckerrübenanbaus sind 25 Mio. Euro vorgesehen, die entsprechend der jeweiligen Flächen ausbezahlt werden sollen.
Der Verkauf von lebenden Rindern und Schweinen wird mit 27,5 Mio. Euro bezuschusst, und mit 4 Mio. Euro soll Fischern beziehungsweise Fischereigenossenschaften unter dieArme gegriffen werden.