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25.10.2011 | 08:45 | Handelsabkommen 

Positive Entwicklungen in Agrarabkommen Schweiz - EU

Bern - Das Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geographischen Angaben von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln wurde heute seitens der EU ratifiziert.

Käsefreihandel
Damit kann das Abkommen am 1. Dezember 2011 in Kraft treten. Es wird dem bilateralen Agrarabkommen als zwölfter Anhang angefügt. Auch bezüglich der anderen Anhänge sind wichtige Entwicklungen im Gang, wie der Gemischte Agrarausschuss im Rahmen seiner Sitzung vom 19. Oktober festhielt.

Mit der Ratifikation des Abkommens zur gegenseitigen Anerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB oder AOC) und der geschützten geographischen Angaben (GGA oder IGP) durch den EU-Ministerrat am 20. Oktober 2011, wurde nun auch in der EU das interne Genehmigungsverfahren abgeschlossen. Damit kann das Abkommen am 1. Dezember 2011 in Kraft treten. Im Abkommen verpflichten sich die Schweiz und die EU, ihre geographischen Angaben gegenseitig anzuerkennen und nach verschiedenen Übergangsfristen gegen jegliche Anmassung, Nachahmung oder Anspielung zu schützen.

Für die Schweiz handelt es sich dabei im Moment um zweiundzwanzig Bezeichnungen, deren Schutz auf das gesamte Gebiet der EU - also auf einen Markt mit ca. 500 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten - ausgeweitet wird. Auch wirtschaftlich relevante Exportprodukte wie Bündnerfleisch, Gruyère und Tête de Moine fallen darunter. Das Abkommen wird als zwölfter Anhang in das Agrarabkommen Schweiz-EU von 1999 integriert.

Positive Entwicklungen gibt es ebenfalls im Zusammenhang mit den bereits bestehenden Anhängen des Agrarabkommens. Dies hielt der Gemischte Agrarausschuss, der mit der Verwaltung des Agrarabkommens sowie dessen ordnungsgemässen Anwendung betraut ist, an seiner Sitzung fest.

So kann die erfolgreiche Zusammenarbeit im Biobereich weiter ausgebaut werden. Eine Anpassung des Abkommens wird einen verbesserten Erfahrungsaustausch bezüglich der Anerkennung der Äquivalenz von Bestimmungen einzelner Drittstaaten im Biobereich und von Drittland-Zertifizierungsstellen ermöglichen. Diese Zusammenarbeit wird gewährleisten, dass die Schweiz und die EU ihre jeweiligen Drittstaatregimes im Biobereich deckungsgleich weiterentwickeln.

Die Schweiz und die EU sind sich des Weiteren einig, dass die Schaffung eines gemeinsamen phytosanitären Raumes angesichts der Herausforderungen im Bereich Lebensmittelsicherheit und Einschleppung neuer Krankheiten und Schädlinge wichtig ist. So steht die Aufhebung der pflanzengesundheitlichen Kontrollen mit den EU-Staaten kurz bevor. Es werden in der EU und in der Schweiz bereits gleich strenge Normen angewendet; für Drittlandimporte sollen jederzeit gleichwertige Einfuhrbestimmungen gelten und Transitsendungen am Ersteintrittspunkt kontrolliert werden.

Die Schweiz und die EU sind zufrieden mit der Anwendung des Abkommens. Sie stellen jedoch fest, dass aufgrund der aktuellen Währungsprobleme beim Käsehandel Absatzschwierigkeiten auftreten. Aus Schweizer Sicht ist der Export von Emmentaler besonders betroffen. Dank dem Käsefreihandel konnte der Export der übrigen Käsesorten (z.B. Frisch-und Weichkäse, Halbhartkäse) jedoch gesteigert und so die Einbussen beim Emmentaler weitgehend kompensiert werden. (blw)
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