Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) seinerseits hat die departementale Bio-Verordnung angepasst. Außerdem wurden auf den 1. Januar 2011 die vom Parlament beschlossenen gesetzlichen Grundlagen für eine Bilanzreserve im Hinblick auf eine Marktöffnung in Folge eines WTO- oder EU-Abkommens in Kraft gesetzt.
Die Zunahme der Käseproduktion und die Verknappung der verfügbaren Finanzmittel erfordern eine Anpassung der Verkäsungszulage von 15 auf 12 Rappen pro Kilogramm. Dank dem beantragten Nachtragskredit in Höhe von 10,5 Millionen Franken konnte die Anpassung vom 1. Oktober 2010 auf den 1. Januar 2011 hinausgeschoben werden.
Die Umsetzung der Agrarpolitik 2011 geht weiter: Mit einem Paket von Änderungen an neun landwirtschaftlichen Verordnungen - darunter die Totalrevision der Texte über den Pflanzenschutz und über die landwirtschaftliche Forschung - werden per 1. Januar 2011 diverse administrative Vereinfachungen eingeführt, wie
- die Effizienzsteigerung von Kontrollen in Landwirtschaftsbetrieben und die Harmonisierung mit der EU bei der Anerkennung von Zertifizierungsstellen (Bio-Verordnung);
- die Neudefinierung der Zuständigkeiten des Bundes bei der Regelung von besonders gefährlichen Schadorganismen und die vollumfängliche Gleichwertigkeit der Pflanzenschutzvorschriften der Schweiz und der EU, insbesondere beim Import von Pflanzen aus Drittländern (Totalrevision der Pflanzenschutzverordnung);
- die Förderung von zukunftsträchtigen Formen der Zusammenarbeit mittels einer Abschaffung von Bestimmungen, die die Betriebszweiggemeinschaften gegenüber Betriebsgemeinschaften bezüglich der Höchstbestände benachteiligen; und
- die Klärung des Auftrags von Agroscope (Totalrevision der Verordnung über die landwirtschaftliche Forschung). (evd)