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28.10.2012 | 11:15 | Agrargeldempfänger 

Agrarminister über die Nennung der Direktzahlungsempfänger uneins

Luxemburg - Die Reaktion der EU-Agrarminister auf den überarbeiteten Vorschlag der Europäischen Kommission zur Veröffentlichung von Agrargeldempfängern ist gespalten.

Agrargeldempfänger
(c) proplanta
Bei ihrem jüngsten Treffen am vergangenen Montag signalisierten unter anderem Großbritannien, Dänemark und Schweden nicht nur Unterstützung, sondern pochten darauf, Kleinlandwirte nicht auszunehmen.

Bekanntlich hält EU-Agrarkommissar Dr. Dacian Ciolos am Prinzip der namentlichen Veröffentlichung von Agrargeldempfängern fest, obwohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) die ursprüngliche Regelung wegen Datenschutzbedenken verwarf.

Es soll künftig lediglich Bagatellschwellen in Höhe von 500 Euro bis 1 000 Euro für Kleinbetriebe geben, deren Daten dann zwar auch einsehbarwären, aber nur anonymisiert. Damit sieht Cioloº den EuGH-Bedenken ausreichend Rechnung getragen.

Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner verlangte dagegen gemeinsam mit Frankreich, Österreich, Luxemburg, Irland und anderen eine Prüfung der Vorschläge durch den juristischen Dienst des Rats, um Rechtssicherheit zu erlangen. Die CSU-Politikerin warf ferner die Frage auf, warum eine namentliche Nennung ausgerechnet in der Agrarpolitik erfolgen solle, wenn es in anderen Fonds, beispielsweise für die Regionalpolitik, auch ohne dieseMaßnahme gehe. Private Daten sollten in allen Fonds gleichberechtigt behandelt werden. (AgE)
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