Bei ihrem jüngsten Treffen am vergangenen Montag signalisierten unter anderem Großbritannien, Dänemark und Schweden nicht nur Unterstützung, sondern pochten darauf, Kleinlandwirte nicht auszunehmen.
Bekanntlich hält EU-Agrarkommissar Dr. Dacian
Ciolos am Prinzip der namentlichen Veröffentlichung von Agrargeldempfängern fest, obwohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) die ursprüngliche Regelung wegen Datenschutzbedenken verwarf.
Es soll künftig lediglich Bagatellschwellen in Höhe von 500 Euro bis 1 000 Euro für Kleinbetriebe geben, deren Daten dann zwar auch einsehbarwären, aber nur anonymisiert. Damit sieht Cioloº den EuGH-Bedenken ausreichend Rechnung getragen.
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse
Aigner verlangte dagegen gemeinsam mit Frankreich, Österreich, Luxemburg, Irland und anderen eine Prüfung der Vorschläge durch den juristischen Dienst des Rats, um Rechtssicherheit zu erlangen. Die CSU-Politikerin warf ferner die Frage auf, warum eine namentliche Nennung ausgerechnet in der
Agrarpolitik erfolgen solle, wenn es in anderen Fonds, beispielsweise für die Regionalpolitik, auch ohne dieseMaßnahme gehe. Private Daten sollten in allen Fonds gleichberechtigt behandelt werden. (AgE)