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06.05.2018 | 08:55
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Weitere Angleichung der Direktzahlungen vorgesehen

Agrarsubventionen nach 2020
(c) proplanta

Kappungsgrenze bei 60.000 Euro jetzt doch wieder im Gespräch



Der Haushalt der Europäischen Union für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2020 soll umrund 5 % gekürzt werden, die Mittel für die Kohäsionspolitik um 7 %. Diese Zahlen nannte EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger am Mittwoch (2.5.) bei der Vorstellung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) der EU für die Jahre 2021 bis 2027. Insgesamt plant Brüssel für diesen Siebenjahreszeitraum finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 1.135 Mrd. Euro, basierend auf dem derzeitigen Preisniveau.

Auf den Agraretat der EU-27 sollen davon 365 Mio. Euro entfallen. Dies würde noch einem Anteil von gut 32 % am gesamten MFR entsprechen. EU-Agrarkommissar Phil Hogan stellte nach der Vorstellung der Haushaltsvorschläge klar, dass trotz der vorgesehenen Kürzungen im Gesamtetat der GAP nach 2020 kleinere und mittlere landwirtschaftliche Betriebe nicht schlechter gestellt werden sollen als bisher. Er brachte dazu für die Direktzahlungen wieder eine Obergrenze von 60.000 Euro pro Betrieb und Jahr ins Spiel, von der allerdings noch jeweils die Arbeitskosten abgezogen werden sollten. „Das ist die Zahl, mit dermanwohl arbeiten wird“, sagte der Agrarkommissar.

In der vergangenen Woche hatten hohe Vertreter der Kommission diese Zahl noch dementiert. Nach Ansicht Hogans ist eine Kappung oder Degression notwendig, um die Einsparungen bei den Direktzahlungen von etwa 4 % auszugleichen. Einen genauen Termin, wann die EU-Kommission ihre Vorschläge zur konkreten Ausgestaltung der zukünftigen Agrarpolitik vorlegen wird, nannte der Ire auf Anfrage von AGRA-EUROPE nicht. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werde dies aber Ende Mai oderAnfang Juni sein.
AgE
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Kommentare 
trakifreund schrieb am 07.05.2018 17:53 Uhrzustimmen(18) widersprechen(16)
das geschachere geht los, es gibt Rechenmodelle in die verschiedensten Richtungen.

Relativ einfach zu rechnen wäre : pro Betrieb gibt es höchstens
€ 80.000.-- auf der Grundlage von 160 Hektar, d.h. je Hektar € 500.--.
Darüber hinaus gibt es nichts mehr.
Das wäre eine Maßnahme, die das Überleben der kleinen Betriebe sichert.
Juristische Personen gehören gänzlich von der Förderung ausgeschlossen. Hier liegt der Schwachpunkt, wo sich die Industrie in landw. Betriebe einkaufen, gänzlich übernehmen kann.
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