Die Staatsanwaltschaft Würzburg hatte für den 33-Jährigen eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu je 70 Euro beantragt. Der daraufhin ergangene Strafbefehl ist nach Gerichtsangaben vom Dienstag noch nicht rechtskräftig. Sollte der Mann binnen zwei Wochen Einspruch einlegen, werde es zu einer Hauptverhandlung kommen.
Der Mann soll am 6. Januar während einer Treibjagd in Volkach (Landkreis Kitzingen) von einem Hochsitz aus auf ein Reh geschossen haben. Das Tier wurde verfehlt. Das Projektil schlug aber nach Angaben der Staatsanwaltschaft auf dem gefrorenen Boden des Feldweges auf und traf das Opfer, das in einer benachbarten Jagdkanzel war. Der 78-Jährige starb.
Die Anklagebehörde wirft dem Beschuldigten vor, er hätte in Richtung des Opfers keinen Schuss abgeben dürfen. Der
Jäger habe gewusst, dass der 78-Jährige gefährlich nah war.