Künftig sollen auf Grundlage der Gesetzesänderung erweiterte Vorschriften über Besitz- und Handelsverbote jagdbarer Arten erlassen werden können. (c) proplanta
Die Neufassung bezieht sich lediglich auf einen Aspekt und dient dazu, eine Regelungslücke im Hinblick auf die Umsetzung der EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie zu schließen. Die bisherigen Verordnungsermächtigungen beziehen nur zum Teil Erzeugnisse und Teile von unter Schutz stehenden Arten ein. Dies soll mit der Novelle ergänzt werden. Damit sollen die Befugnisse geschaffen werden, die die erforderlichen Umsetzungsregelungen für das EU-Recht ermöglichen. Künftig sollen auf Grundlage der Gesetzesänderung erweiterte Vorschriften über Besitz- und Handelsverbote jagdbarer Arten sowie deren Strafbewehrung erlassen werden können. (AgE)