(c) proplanta Wie das Bundesarbeitsministerium mitteilte, steigen die Renten zum 1. Juli 2013 in den alten Ländern um 0,25 % und in den neuen Ländern um 3,29 %. Dies gilt auch für die Landwirtschaft. Die landwirtschaftlichen Altersrenten und die Renten in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV) hängen ebenso wie die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung maßgeblich von der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter ab.
Die Bruttolöhne und -gehälter sind zuletzt im Osten kräftiger gestiegen als im Westen. Zudem machen sich im Westen noch Abschläge infolge der Rentengarantie bemerkbar. Wegen der eingebrochenen Löhne hätten die Renten in der Wirtschafts- und Finanzkrise eigentlich sinken müssen.
Dies war durch die 2009 eingeführte Rentengarantie verhindert worden. Im Gegenzug mussten die Kosten der Rentengarantie in den Folgejahren schrittweise wieder hereingeholt würden. Dieser Prozess ist im Osten bereits seit dem vergangenen Jahr abgeschlossen.
Der aktuelle Rentenwert steigt im Westen zum 1. Juli 2013 von gegenwärtig 28,07 Euro auf 28,14 Euro, im Osten von 24,92 Euro auf 25,74 Euro. Der Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) beträgt knapp 50 % vom Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung. AgE
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