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15.05.2018 | 09:45 | Fahrerlaubnis 

T-Führerschein wird gefördert

Hannover - Ab sofort können aktuelle und künftige Azubis sowie andere Gruppen aus der Land- und Forstwirtschaft sowie aus dem Gartenbau an geförderten Qualifizierungsmaßnahmen zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse T teilnehmen.

Führerschein Klasse T
T-Führerschein wird für Einige günstiger. (c) proplanta
Die EU und das Land fördern die vier niedersächsischen Deula-Lehranstalten in Hildesheim, Freren, Nienburg und Westerstede, die diese Qualifizierungsmaßnahmen anbieten. Damit wurde eine langjährige Forderung des Landvolks Niedersachsen endlich umgesetzt.

„Mit dieser Förderung werden die Familien entlastet, denn der T-Führerschein ist nicht nur für den eigenen, landwirtschaftlichen Betrieb wichtig“, erklärt Landvolkvizepräsident Jörn Ehlers.

„Etwa 40 Prozent unserer Azubis kommen nicht mehr aus der Landwirtschaft. Für diese Gruppe ist der T-Führerschein eine Einstiegshürde in den Beruf. Jetzt können wir ihnen die Entscheidung für die landwirtschaftliche Ausbildung erleichtern.“

Insgesamt 1,1 Millionen Euro haben die EU und das Land Niedersachsen jährlich für die Qualifizierungsmaßnahme zur Verfügung gestellt. Die Förderung der Deula-Lehranstalten beträgt 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Prüfgebühr, Sehtest und der Erste-Hilfe-Kurs sind allerdings nicht förderfähig. Die Ausgaben hierfür sind von den Fahrschülerinnen und -schülern selbst zu tragen.

Die Förderung begünstigt folgende Personengruppen:

- Berufsfachschüler (BFS) Agrarwirtschaft/Gartenbau nach Vorlage eines Ausbildungsvertrages ab dem ersten Schultag,

- Abiturienten an Fachgymnasien Agrarwirtschaft ohne Vorlage eines Ausbildungsvertrages ab dem ersten Schultag,

- Abiturienten an allgemeinbildenden Schulen (gelten wegen verkürzter Ausbildungszeit quasi als Auszubildende) nach Vorlage eines Ausbildungsvertrages innerhalb von sechs Monaten vor Ausbildungsbeginn,

- Auszubildende (inkl. so genannte „Freie Ausbildung im Norden“), angestellte Mitarbeitende, mitarbeitende Familienangehörige und Selbständige im Voll- und Nebenerwerb.

Die Teilnehmenden müssen ihren ersten Wohn- bzw. Betriebssitz und ihren Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz in Niedersachsen haben. Schade sei es, dass die Fachkraft Agrarservice ausgeschlossen bleibe, bedauert der Nienburger DEULA-Geschäftsleiter Bernd Antelmann auf Nachfrage des Landvolk-Pressedienstes. Der Führerschein ist jedoch Bestandteil der Ausbildung und daher nicht förderfähig.

Mit dem T-Führerschein können 16- bis 18-Jährige landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h bzw. über 18-Jährige mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h fahren. Die Erlaubnis umfasst auch das Führen selbstfahrender Arbeitsmaschinen wie Mähdrescher oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h.
LPD
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