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12.03.2010 | 10:39 | Sturmschäden  

Aktualisierte Schadensbilanz nach Orkantief „Xynthia“: 150.000 Festmeter Schadholz

Erfurt - Eine Woche nach dem Orkantief „Xynthia“ bestätigt sich der erste Eindruck von schweren, aber beherrschbaren Schäden in Thüringens Wäldern.

Aktualisierte Schadensbilanz nach Orkantief Xynthia: 150.000 Festmeter Schadholz
Insgesamt fielen rund 150.000 Festmeter Schadholz an. Betroffen sind überwiegend die Fichtenbestände. Erste Schätzungen gingen von insgesamt rund 100.000 Festmetern aus.

Problematisch ist die ungleichmäßige räumliche Verteilung der Schäden. Die dem Wind zugewandten Standorte im Westen Thüringens sind deutlich schwerer getroffen als die übrigen Regionen des Freistaats. Die vom Sturmwurf betroffenen Reviere konzentrieren sich in den folgenden Wochen auf die Beseitigung der Schäden.

„Ich bitte eindringlich alle im Wald arbeitenden Personen, bei der Sturmholz-Aufarbeitung besonnen und professionell vorzugehen“, sagte Forstminister Jürgen Reinholz. Bei der Aufarbeitung des geworfenen Holzes hat die Arbeitssicherheit Priorität. Das Sägen von gebogenen Stämmen, Abtrennen von kippenden Wurzeltellern und Entasten von übereinanderliegenden Bäumen ist auch für ausgebildete Waldarbeiter sehr gefährlich. Umso vorsichtiger müssen die Privatwaldbesitzer oder Brennholzselbstwerber sein, die oft nur gelegentlich im Wald arbeiten. Der Einsatz geeigneter Technik und das Vorhalten einer Rettungsinfrastruktur sind unverzichtbare Voraussetzungen einer sicheren Holzernte. Eine Schutzausrüstung aus Helm, Schnittschutzhose und -schuhen sind dabei unverzichtbar. Ein unumstößliches Tabu ist es, allein zu arbeiten.

Aber auch Waldbesucher sind aufgerufen, beim Betreten des Waldes vorsichtig zu sein. Noch immer können abgebrochene Äste oder angebrochene Baumkronen bei leichtem Wind herabstürzen. Häufig ist bei der Aufarbeitung des Bruchholzes das Befahren von Wanderwegen mit Forstmaschinen und eine Sperrung von Flächen unvermeidlich.

Der Einschlag von frischem Nadelholz wird im Staatswald zugunsten der Bergung von geworfenen Stämmen zurückgestellt, um dem Borkenkäfer keine Ansatzpunkte für die Vermehrung zu bieten. Es wird dringend empfohlen, auch im Privat- und Körperschaftswald so vorzugehen. Waldbesitzer mit einem Betreuungsvertrag mit den Forstämtern werden selbstverständlich von ihrem Förster vor Ort beraten. (PD)
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