Es könne nicht sein, dass ein
Gesetzentwurf zur Änderung des Biokraftstoffquotengesetzes im
Bundestag abschließend beraten werden soll, wenn gleichzeitig die
EU-Kommission im Rahmen des Notifizierungsverfahrens des Gesetzesentwurfes Mängel feststellen musste, die mit dem EU-Recht nicht vereinbar sind und die Bundesregierung den Biokraftstoffbericht noch nicht vorgelegt hat, so die UFOP.
Die
UFOP erwartet nunmehr eine Gesetzesinitiative aus dem Bundestag, die insbesondere die Forderungen des Berufsstandes aber auch des Bundesrates berücksichtigt.
Die UFOP betont, dass es nicht darum geht über gesetzliche Rahmenbedingungen die Wirtschaftlichkeit einer Branche zu zementieren, sondern vielmehr diese in einem fairen Wettbewerb zu verankern und eine angemessene Existenzsicherung zu schaffen. Deshalb müssen die erforderlichen Korrekturmaßnahmen nicht nur die Verwendung von Biokraftstoffen in der Beimischung berücksichtigen, sondern auch der Reinkraftstoffvermarktung eine Perspektive geben.
Aus der Sicht der UFOP muss hiermit einhergehend die strategische Korrektur darauf hinaus laufen, dass Deutschland seine internationale Vorbildfunktion im Hinblick auf die Markteinführung von Biokraftstoffen behält. Die UFOP bekräftigt, dass das bestehende Biokraftstoffquotengesetz mit den darin festgelegten Unter- und Gesamtquoten sowie der Möglichkeit der Anrechnung von Reinkraftstoffen auf die Quote die grundsätzliche richtige Basis für die weitere Markteinführung von Biokraftstoffen darstellt.
Die UFOP erinnert daran, dass die motortechnischen Voraussetzungen für die Verwendung von Biodiesel im Transportgewerbe durch die entsprechenden Freigabenerteilungen von Seiten der Fahrzeughersteller gegeben sind, andererseits insbesondere das Transportgewerbe von der aktuellen wirtschaftlichen Rezession erheblich betroffen ist.
Die UFOP stellt klar, dass die steuerliche Begünstigung von Biokraftstoffen über den Wettbewerb auf der Angebotsseite insbesondere dem Transportgewerbe zu Gute kommt. Der Verband erinnert deshalb an seine Forderung, im Rahmen der Ausgestaltung der Mautgebühr den
Klimaschutz auch dadurch voranzubringen, dass die Mautgebühr zu Gunsten derjenigen Unternehmen reduziert wird, die nachweislich Biodiesel oder Pflanzenölkraftstoff einsetzen. Hierdurch erfahren vor allem kleinere mittlere Anlagen einen Impuls für die regionale Vermarktung, so dass im Ergebnis auch die strukturpolitisch gewünschte Dezentralität der Rohstoff- und Biokraftstoffherstellung wieder eine Perspektive erhält.
Die UFOP erinnert daran, dass die Liquiditätslage in den Unternehmen inzwischen soweit angespannt ist, dass insbesondere kleinere und mittlere Biodieselhersteller Gefahr laufen, nicht einmal die erforderlichen Gebühren für die Registrierung von Biodiesel bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) finanzieren zu können. Sollten diese Unternehmen das Reach-Verfahren bis Ende 2010 nicht abgeschlossen haben, würde das den Entzug der Betriebsgenehmigung und damit deren Zwangsstilllegung bedeuten.
Hier besteht also bereits ein Liquiditätsbedarf für diese Unternehmen, die auch von Seiten der jeweiligen Länderregierungen zu prüfen sind. (ufop)