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15.03.2015 | 09:21 | Arbeitssicherheit 

Hubarbeitsbühnen sicher einsetzen

Kassel - Hubarbeitsbühnen ermöglichen das Arbeiten in der Höhe von sicheren Standplätzen aus und sind einer Leiter vorzuziehen. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weist auf Regeln hin, die dabei zu beachten sind.

Arbeitssicherheit
(c) svlfg
Zunächst muss die Hubarbeitsbühne technisch geprüft und in einem einwandfreien Zustand sein. Der Nutzer der Bühne sowie die am Boden zusätzlich notwendige Person müssen mit der Bedienung vertraut sein.

Die Verleiher, aber auch entsprechende Schulungseinrichtungen, bieten dazu Lehrgänge an. Wer die Teilnahme hieran nachweisen kann, erhält beim Ausleihen der Bühne lediglich noch eine Kurzunterweisung zum Modell.

Ausbildungsstätten und Lehrgänge



Zertifizierte Ausbildungsstätten stehen im Internet unter www.svlfg.de > Prävention > Prüfung/Zertifizierung > Zertifizierte Ausbildungsstätten > Fortbildungsstätten AS Baum. Sollen aus einer Hubarbeitsbühne heraus Motorsägearbeiten ausgeführt werden, sollte der Lehrgang „Arbeitssicherheit Baum II“ (AS Baum II) absolviert werden. Dieser qualifiziert sowohl in der Bedienung der Hubarbeitsbühne als auch in Schnitttechniken in der Baumkrone und in Abseiltechniken von abgeschnittenen Ästen. Bei Sägearbeiten im Korb muss das Geländer außerdem eine zerspanbare Oberfläche aufweisen.

Unfallgefahren beim Aufstellen



Beim Aufstellen der Hubarbeitsbühne passieren Unfälle hauptsächlich durch falsches Beurteilen der Bodentragkraft. Arbeitsbühnen können mit bis zu 80% ihres Gewichtes auf eine Stütze wirken. Wird die Tragfähigkeit des Untergrundes überschätzt oder eine ungeeignete Unterlegplatte gewählt, stürzt die Hubarbeitsbühne um.

Unterlegplatten nutzen



Eine Unterlegplatte muss ausreichend groß sein. Die Größe muss dafür anhand der notwendigen Stützlast (Angabe an der Hubarbeitsbühne) und der ermittelten Tragkraft des Bodens (Hinweise in der Bedienungsanleitung der Maschine) ausgerechnet werden. Weiterhin soll die Platte so dick sein, dass sie die zu erwartenden Lasten vollflächig und nicht nur punktuell auf den Untergrund übertragen kann. Um ein Verrutschen der Stütze zu vermeiden, sollte die Platte eine raue Oberfläche haben oder ggf. formschlüssig sein.

Die vom Hersteller oder Verleiher einer Bühne mitgelieferten Platten sind meistens nur für festen Untergrund geeignet, also für Straßen oder Pflasterflächen. Für unbebaute Flächen müssen, je nach Bodenart, wesentlich größere Platten genutzt werden.

Manche Untergründe lassen die Aufstellung einer Bühne gar nicht zu. Dies können zum Beispiel Straßenrandbereiche, Wiesenflächen in Parks (besonders bei Nässe) oder Friedhofsflächen (aufgrund unerkannter Altgräber und Grüfte) sein. Im Zweifel ist auf die Aufstellung der Bühne zu verzichten. Auch hierzu liefert die Bedienungsanleitung der Hubarbeitsbühne wichtige Hinweise. (svlfg)
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