(c) proplanta Vor dem Verwaltungsgericht Koblenz haben Landwirte erfolgreich dagegen geklagt, dass Schilder die Straße als Kraftfahrstraße ausweisen. Auf diesen Straßen müssen Fahrzeuge mindestens 60 Stundenkilometer schnell sein.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers vom Freitag befanden die Richter nun, dass das Verkehrsrisiko auf der Strecke nicht länger erhöht ist (Az.: 4 K 716/11.KO). Ein Verbot für Traktoren sei daher rechtswidrig. Sobald das Urteil rechtskräftig sei, würden die Schilder entfernt und der Verkehr werde wieder für Traktoren freigegeben.
Die Strecke - einer der Hauptzubringer zum Flughafen Hahn - wurde inzwischen vierspurig ausgebaut und mit einer Mittelleitplanke versehen.
Die strittigen Schilder waren im April 2004 aufgestellt worden. Dies sei nach Ansicht des Gerichtes damals notwendig gewesen, um die Gefahr von Unfällen mit landwirtschaftlichen Maschinen zu verhindern. Seither durften einzelne Landwirte die Strecke mit Ausnahmegenehmigungen befahren. (dpa/lrs)
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