Dabei häufen sich, nach Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, Vergewaltigungen mithilfe sogenannter K.o.-Tropfen. Beim Aachener Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen meldeten sich 2007 insgesamt 30 Frauen mit K.o.-Tropfen-Verdacht. Auch beim Frauennotruf Münster war es eine zweistellige Zahl.
Die meist farblosen und geschmacksneutralen psychoaktiv wirkenden Substanzen werden oft bei Partys oder in Discos unbemerkt in Getränke geträufelt. Hinweise auf eine Einnahme derartiger Tropfen können Schwindel, Atemnot, Kopfschmerzen, Krämpfe und Verwirrtheit sein. Außerdem berichten die betroffenen Personen von plötzlicher Übelkeit, Brechreiz, Wahrnehmungsstörungen, einem Zustand wie in Watte gepackt, in dem sie sich willenlos und bewegungsunfähig fühlen, teilweise mit einem Filmriss über Stunden.
Mehr als dreißig Substanzen können als K.o.-Tropfen verwendet werden. Dazu zählen Schlaf- u. Beruhigungsmittel, vor allem aber ist es die Partydroge GHB (Gammahydroxybutyrat), bekannt auch als Liquid Ecstasy. Seit etwa 10 Jahren häufen sich die Hinweise auf eine missbräuchliche Anwendung dieser Droge. GHB ist überwiegend als wasserklare, geruchlose und ganz leicht salzig schmeckende Flüssigkeit im Umlauf. Die Effekte setzen innerhalb von 15 bis 30 Minuten ein. In geringeren Konzentrationen entspannt GHB, ähnlich wie Alkohol, aber auch gesteigertes Kontaktbedürfnis und sexuelle Stimulierung wurden beobachtet, was Täter dann ausnutzen.
Mit steigenden Dosierungen wirkt die Substanz berauschend und kann bis ins Koma führen. Blutdruckabfall, Unterkühlung, krampfartige Anfälle und sogar Atemstillstand sind die Folge. Da der Sicherheitsabstand zwischen Dosierungen mit erwünschten und mit lebensbedrohlichen Effekten gering ist, sind Überdosierungen leicht möglich.
Wie oft K.o.-Tropfen für Straftaten verwendet werden ist weitgehend unklar. Laut Privatdozentin Hildegard Graß vom Institut für Rechtsmedizin in Düsseldorf hängt dies damit zusammen, dass nur bei einem geringen Teil der Verdachtsfälle eine gezielte Untersuchung auf diese Substanz erfolgt. Besteht der Verdacht, dass jemand Opfer von K.o.-Mitteln geworden ist, gibt es die Möglichkeit, die Einnahme solcher Drogen - bis zu 8 Stunden im Blut und bis zu 12 Stunden im Urin - nachzuweisen.
Fazit
Bei Verdacht auf unbeabsichtigte Drogeneinnahme sollte eine Blut- bzw. Urinuntersuchung innerhalb der ersten 8-12 Stunden nach Verabreichung erfolgen. Der beste Schutz vor unfreiwilliger Drogenverabreichung: In fremder Umgebung offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen und bei Verdacht auf Kontamination mit Drogen nicht mehr aus dem Glas trinken. (Hr)
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Gerne steht Ihnen Herr Dr. med. H. Rüdinger, Facharzt für Allgemeinmedizin-Sportmedizin, Rede und Antwort.