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24.06.2009 | 18:49 | Biologische Vielfalt  

Kabinett verabschiedet „Biodiversitätsstrategie“

Magdeburg - Umweltministerin Petra Wernicke hat dem Kabinett gestern eine Landesstrategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt vorgelegt.

Schwebfliege an Kamillenblüte
(c) proplanta
„Seit es den Menschen gibt, hat er sich der Natur bedient. Wir sind an einem Punkt angekommen, an dem er zurückgeben muss. Wenn wir über biologische Vielfalt reden, reden wir über die Lebensgrundlagen der Menschen“, betonte die Umweltministerin.

Mit der Landesstrategie untersetze Sachsen-Anhalt die von der Bundesregierung im November 2007 beschlossene nationale Strategie. Sachsen-Anhalt sei wichtiger Teil des deutschen Biotopverbundes, so Wernicke. Dazu komme die Verantwortung für seltene Tier- und Pflanzenarten, die in Sachsen-Anhalt schwerpunktmäßig zu finden seien. Mindestens 60 Arten hätten in Sachsen-Anhalt ihre deutschlandweiten (z.B. Elbebiber, Feldhamster) oder sogar weltweiten (z. B. Rotmilane) Verbreitungsschwerpunkte. Wernicke: „Das Beispiel Elbebiber zeigt, wie erfolgreich Bemühungen zum Schutz einer Tierart sein können. Ausgehend von wenigen dutzend Exemplaren, die die Verfolgung durch den Menschen überlebt haben, hat sich ein gesunder Bestand von ungefähr 2.500 Tieren entwickelt.“

Die Strategie, die nun dem Landtag zugeleitet wird, beschreibt den Status quo der biologischen Vielfalt in Sachsen-Anhalt und definiert Ziele. Wernicke nannte beispielhaft die Beschränkung des Flächenverbrauches, die Vernetzung charakteristischer Ökosysteme, die Verbesserung der Gewässerqualität und die Sicherung tier- und pflanzengenetischer Ressourcen. Insgesamt müsse mehr Sensibilität im Umgang mit der „Natur vor der Haustür“ vermittelt werden. Schutzgebiete allein können die biologische Vielfalt nicht erhalten.

Die Strategie steht im Internet auf den Seiten des Ministeriums: www.mlu.sachsen-anhalt.de 

Die biologische Vielfalt, auch Biodiversität genannt, umfasst die Vielfalt an Ökosystemen, die Artenvielfalt und die innerartliche, genetische Vielfalt. Eine Konvention zum Erhalt der biologischen Vielfalt wurde 1992 auf dem UN-Gipfel von Rio de Janeiro ausgehandelt und ist mittlerweile von 191 Staaten anerkannt worden. Wesentlicher Inhalt der Konvention ist neben der Erhaltung der Biodiversität der weltweit gerechte Ausgleich zwischen den Vorteilen aus der Nutzung natürliche Ressourcen und den Aufwendungen für deren Schutz und Erhaltung. (PD)
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