Wie Landwirtschaftsminister Helmut Brunner mitteilte, hat die EU-Kommission nach siebenjährigem Prüfverfahren die geographische Angabe „Schrobenhausener Spargel“ in das europäische Register regionaltypischer Spezialitäten aufgenommen. Damit darf künftig nur Spargel aus dem rund 900 Hektar großen Anbaugebiet in den Landkreisen Neuburg-Schrobenhausen, Aichach-Friedberg und Pfaffenhofen an der Ilm so bezeichnet werden. Der Schutz unterstreicht laut Brunner den hervorragenden Ruf des Schrobenhausener Spargels, ermöglicht ein noch gezielteres Marketing und damit eine Verbesserung der Wertschöpfung. Seit rund 100 Jahren wird Spargel als Frischgemüse in der Region Schrobenhausen angebaut. Vor allem in den letzten zehn Jahren gab es einen deutlichen Aufschwung bei der Nachfrage und die Anbaufläche hat sich auf etwa 900 Hektar verdoppelt. Rund 200 überwiegend kleinere und mittlere Betriebe erzeugen jährlich rund 3.500 Tonnen Schrobenhausener Spargel.
Bereits 18 andere typisch bayerische Spezialitäten sind europaweit als „Geschützte geographische Angabe“ eingetragen. Dazu zählen unter anderem der „Allgäuer Bergkäse“, „Bayerisches Bier“, „Nürnberger Bratwürste“ oder auch der „Hallertauer Hopfen“. Sie alle haben eine lange Tradition und sind eng mit der jeweiligen Region verbunden. „Mit dem Schutz bayerischer Spezialitäten wird die Einzigartigkeit unserer Erzeugnisse noch stärker hervorgehoben“, so der Minister.
Wichtige Informationen zu über 200 regionaltypischen Spezialitäten und zum EU-Herkunftsschutz sind auch im Internet unter der Adresse
www.spezialitaeten.bayern.de zu finden. (PD)