Das Obst von auf dem freien Feld stehenden Streuobstbäumen dürfe nicht ohne Weiteres geerntet werden, wie Weinmeister am Samstag in Wiesbaden erklärte. Die Streuobstbäume gehörten meist Privatpersonen, Kommunen oder Vereinen. „Eine Ernte ist nur mit Erlaubnis der Eigentümer möglich. Andernfalls ist das Diebstahl“, wie der Staatssekretär betonte. Wer klaut und dabei erwischt wird, müsse mit einer Bestrafung rechnen.
Weinmeister wies darauf hin, dass jeder Bürger in Hessen Patenschaften für Bäume oder Streuobstbestände übernehmen könne. Auf diese Weise könne sich jeder Bürger für Streuobst engagieren und das von diesen Bäumen geerntete Obst mit gutem Gewissen verzehren.
In Hessen stehen rund eine Million Bäume auf hessischen Streuobstwiesen. Die Hessische Landesregierung unterstützt den Erhalt der Streuobstwiesen im Rahmen des Projektes „Obst- und Gemüsegarten Hessen“. Streuobstwiesen bieten vielen seltenen Tierarten und Pflanzen unverzichtbare Rückzugsgebiete. Zudem bilden die Erträge der Streuobstwiesen die Grundlage für den hessischen Apfelwein und Apfelsaft.
Unter der Internetplattform
www.apfelwein.de, die in Zusammenarbeit vom Hessischen Umweltministerium, dem Hessischen Keltereiverband und der Naturschutzakademie geschaffen wurde, können sich Hessens Bürger über Streuobstwiesen-Patenschaften informieren und sich für diese anmelden. (PD)