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08.09.2016 | 09:24
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Obst naschen vom Wegesrand - Mundraub ärgert Landwirte

Naschen vom Obstbaum
(c) proplanta

Geklautes Obst: Früher Mundraub, heute Diebstahl



Wer von den Trauben am Obststand probiert oder vom Obstbaum am Straßenrand nascht, begeht damit meist Diebstahl - wenn auch in geringem Umfang. Bis Mitte der 1970er Jahre galt das Entwenden von «Nahrungs- und Genussmitteln in geringer Menge oder von unbedeutendem Wert zum alsbaldigen Verzehr» als Mundraub und war im Strafgesetzbuch geregelt. Da es sich juristisch gesehen nur um eine «Übertretung» handelte, war auch nur eine geringe Strafe vorgesehen.

Heute spielt es keine Rolle mehr, was entwendet wird: Egal, ob Apfel oder Armbanduhr, es handelt sich um Diebstahl, der nach Paragraf 242 Strafgesetzbuch zu ahnden ist. Werden allerdings Dinge von geringem Wert gestohlen - die Grenze liegt bei etwa 50 Euro - werden Polizei und Staatsanwaltschaft nur aktiv, wenn ein Strafantrag vorliegt.

Um beim Pflücken oder Sammeln von Obst und Gemüse auf der sicheren Seite zu sein, raten Experten, den Eigentümer ausfindig zu machen und um Erlaubnis zu fragen. Andernfalls droht juristischer Ärger. Denn herrenlose Bäume sind in Deutschland nahezu ausgeschlossen.
dpa
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Kommentare 
cource schrieb am 08.09.2016 14:25 Uhrzustimmen(106) widersprechen(100)
also in meiner region hat jede obstplantage einen zaun und wer den zaun übertritt begeht land-oder hausfriedensbruch (eigentumsdelikt) das dürfte doch wohl abschrecken viel schlimmer ist doch die tatsache, dass kleingärtner kaum noch ihr obst von den bäumen holen und so vor aller augen vergammeln lassen--nichteinmal mehr die gartenbesitzer haben respekt/verantwortungsgefühl vor dem wert von nahrungsgütern---schande über deutschland
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