Dies teilte heute das auch für die Tierseuchenbekämpfung zuständige Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Wiesbaden mit. An dieser anzeigepflichtigen Fischseuche erkranken und verenden Koi-Karpfen und Nutzkarpfen gleichermaßen. Das Koi-Herpesvirus kann bei Wassertemperaturen von über 16° C zu Massensterben bei den Fischen führen.
Die Krankheitssymptome äußern sich bei den an der Seuche erkrankten Fischen in Apathie, Futterverweigerung, getrübten tiefliegenden Augen, Schleimhautveränderungen (bis zu deren Verlust) und Atemnot. Für den Menschen ist das Koi-Herpesvirus jedoch vollkommen ungefährlich.
Seit 2005 ist diese Erkrankung bei Karpfen eine anzeigepflichtige Tierseuche. Daher ist es wichtig, Koi-Karpfen nicht gemeinsam mit Nutzkarpfen zu halten und nicht in Freiheit auszusetzen, um eine Übertragung auf die in Teichen und Gewässern lebenden Karpfenbestände zu verhindern. Auch sollte das Wasser aus Gartenteichen mit Koibesatz nur über die Kanalisation/Kläranlage entsorgt werden. Besitzer von Koi-Karpfen sollten bei den jetzt steigenden Wassertemperaturen - besonders bei neu zugekauften Fischen - diese besonders gut beobachten und sich bei Auffälligkeiten an den Tierarzt wenden oder bei massenhaftem Sterben das zuständige Veterinäramt benachrichtigen. (PM)
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