(c) proplanta Hans Locher vom Restaurant «Storchen» in Iberg bei Winterthur sagte am Dienstag der schweizerischen Nachrichtenagentur SDA, er plane als Gerichte Zürcher Geschnetzeltes und Suppen. Die Behörden sehen darin allerdings einen Verstoß gegen das Lebensmittelgesetz.
«Wir sind alle damit aufgezogen worden. Weshalb sollte Muttermilch jetzt nicht mehr zu unserem Speiseplan gehören», sagte der Wirt. Er selber habe schon im privaten Rahmen damit experimentiert und sehr gute Ergebnisse erzielt. Jetzt will Locher die Muttermilch im Rahmen von mehreren «Aktionswochen» auf die Speisekarte nehmen. Wie der Winterthurer «Landbote» berichte, sucht der Wirt per Flugblatt «Lieferantinnen». Bislang habe er noch keine Muttermilchspeisen verkauft.
Der Zürcher Kantonschemiker Rolf Etter sagte dazu, der Mensch gehöre nicht zu jenen Säugetieren, deren Produkte man verarbeiten dürfe. Konkret verboten sei dies allerdings auch nicht. «Der Mensch ist als Lieferant einfach nicht vorgesehen», meinte Etter, der das Kochen mit Muttermilch für einen Verstoß gegen das Lebensmittelgesetz hält. Der «Storchen»-Wirt will sich davon nicht beeindrucken lassen. Man müsse ihm erst einmal beweisen, dass er gesetzeswidrig handele. (dpa)
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