«Es tut mir sehr leid, doch wir müssen das Projekt fallenlassen», sagte der Wirt des Restaurant «Storchen» in Iberg bei Winterthur, Hans Locher, am Mittwoch dem Sender «Radio Zürisee». «Ich würde mich eindeutig strafbar machen.» Am Dienstag hatte er noch erklärt, er plane als Gerichte mit Muttermilch Zürcher Geschnetzeltes und Suppen. «Wir sind alle damit aufgezogen worden. Weshalb sollte Muttermilch jetzt nicht mehr zu unserem Speiseplan gehören», sagte der Wirt.
Für den stellvertretenden Kantonsschemiker Martin
Brunner war jedoch klar, dass die Verordnung über Lebensmittel tierischer Herkunft auf einer geschlossenen Liste beruhe. Der Mensch sei darauf nicht zu finden. Die Behörden hätten deshalb mit Sicherheit Strafanzeige eingereicht, sagte er am Mittwoch. Der Gastwirt hatte berichtet, er habe schon im privaten Rahmen mit menschlicher Muttermilch experimentiert und sehr gute Ergebnisse erzielt. Wie der Winterthurer «Landbote» berichtet hatte, suchte Locher noch «Lieferantinnen». Bislang habe er noch keine Muttermilchspeisen verkauft.
Kantonsschemiker Rolf Etter aus Zürich hatte darauf verwiesen, dass der Mensch nicht zu jenen Säugetieren gehöre, deren Produkte man verarbeiten dürfe. Konkret verboten sei dies allerdings auch nicht.
«Der Mensch ist als Lieferant einfach nicht vorgesehen», meinte Etter, der das Kochen mit Muttermilch für einen Verstoß gegen das Lebensmittelgesetz hält. (dpa)