(c) proplanta Wie der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) am Freitag (23.1.) berichtete, wird auf der Internetseite der Organisation der Unfalltod eines Bullenhalters aus Nümbrecht bei Köln öffentlich bejubelt. Dort heißt es wörtlich: „Rinder-Mann, geh‘ du voran: Wieder ist ein Held aus unserer Mitte aufgestanden. Ein dreijähriger Bulle hat nahe Köln seinen Sklavenhalter angegriffen und tödlich verletzt. […] Wir verneigen uns vor dem Held der Freiheit. Mögen ihm viele weitere Rinder in den Aufstand der Geknechteten folgen“.
Entsetzt über eine solch menschenverachtende Darstellung zeigten sich nicht nur viele Nutzer in den sozialen Netzwerken, sondern auch die Kreisbauernschaft des Oberbergischen Kreises, die in Übereinstimmungmit der Witwe des Familienvaters Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln erstattet hat. „Tierschutz hat seine Grenzen - nämlich bei der Würde des Menschen“, betonte der Vorsitzende der Kreisbauernschaft, Helmut Dresbach. Es sei unfassbar, dass mit einer enormen Menschenverachtung solch ein schreckliches Ereignis auch noch bejubelt und der Bulle, der den Landwirt getötet habe, regelrecht gefeiert werde.
Nach Angaben des RLV-Kreisgeschäftsführers Stefan Rankenhohn wollen weder die landwirtschaftliche Berufsgruppe, noch die Familie des Opfers, diese Geschmacklosigkeit hinnehmen, weshalb die Strafanzeige gegen Animal Peace erstattet wurde.
Laut § 189 des Strafgesetzbuches (StGB) kann das Verunglimpfen des Andenkens eines Verstorbenen mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Die Organisation muss dabei als Wiederholungstäter gelten, denn bereits Mitte Mai 2014 wurde der Unfalltod eines Erzeugers in Bayern ähnlich kommentiert: „Am Montagabend stand in Pfaffenhofen ein weiterer Held der Freiheit aus unserer Mitte auf. Ein namenloser Stier hat in Nothilfe einen Bauern angegriffen, als dieser versucht hatte, einer Mutterkuh das Neugeborene wegzunehmen. Der Kidnapper starb noch am Tatort, seine angetraute Komplizin wurde mit Beinverletzungen ins Krankenhaus geflogen.“ (AgE)
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