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16.03.2010 | 08:30 | Pflanzenschutz 

§ 11 Genehmigung des Mikrogranulates „Santana“ gegen Drahtwurm im Mais

Hamburg - Zur Bekämpfung von Drahtwurm im Mais ist derzeit kein Pflanzenschutzmittel zugelassen.

Gegen Drahtwurm im Mais
(c) proplanta
Deswegen hat Spiess-Urania Chemicals einen Antrag auf Genehmigung nach §11.2 PflSchG (Gefahr im Verzug) für Santana gestellt, die kürzlich für 120 Tage ab dem 16. März 2010 bis zum 13. Juli 2010 erteilt wurde.

Santana ist ein insektizidhaltiges Bodengranulat, Wirkstoff Clothianidin, welches bei der Aussaat in den Boden mit einem Mikrogranulatstreuer appliziert wird. Die Genehmigung enthält zahlreiche Anwendungsbestimmungen; die Wichtigsten sind im Folgenden aufgeführt:

Die Anwendung von Santana wurde nur für die Bundesländer Niedersachsen, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz genehmigt.

Der Anwender beantragt bei der zuständigen Landesbehörde die jeweilige Menge für die Fläche mit nachgewiesenem Starkbefall. Die zuständige Landesbehörde prüft den Bedarf und stellt einen Berechtigungsschein für den Kauf des Pflanzenschutzmittels aus. Gleichzeitig ist vom Anwender zu belegen, dass die erforderliche Technik zur Ausbringung vorhanden ist. Anwendungen des Mittels sind zu dokumentieren und der Vollzug der zuständigen Länderbehörde zu melden.

Der zu verwendende Granulatstreuer muss in der vom Julius-Kühn-Institut (JKI) erstellen „Liste für die Ausbringung von Force 1.5 G und Santana geeigneten Granulatstreugeräte“ für die Ausbringung des Mittels Santana aufgeführt sein. Dabei sind die in der Vorbemerkung der Liste gemachten Einschränkungen zu beachten, u.a. die vollständige Bedeckung des ausgebrachten Granulates mit Boden. Pneumatische Granulatstreuer dürfen danach nicht zur Ausbringung von Santana verwendet werden. Fragen Sie bitte direkt bei Ihrem Landmaschinenhändler nach dem passenden  Mikrogranulatstreuer an.

Santana wird mit 7 kg/ha bei dem Legen des Maises mit einem geeigneten Mikrogranulatstreuer (s.o.) appliziert. Santana ist nach Vorlage des Berechtigungsscheines beim Handel in einem Gebinde von 2 x 7 kg Beutel im Umkarton erhältlich. (PD)
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