In der Schweiz ermöglichen die
Fruchtfolge und zystenfreies Planzgut, solche Situationen zu vermeiden. Die
Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil ACW trägt seit 50 Jahren dazu bei indem sie die Probenahme der Bodenproben organisiert und die Proben analysiert.
Die kommerzielle Vermehrung von Pflanzgut muss obligatorisch im Rahmen der Zertifizierung und des Pflanzenpasses durchgeführt werden. Dabei werden die Parzellen jedes Produzenten alle 3-4 Jahre kontrolliert. Während der Ernte auf den Maschinen oder kurz danach auf dem Feld werden von den Vermehrungsorganisationen (ASS, SEM, SGD, VOZ) ungefähr 1.000 Proben von 300 Produzenten entnommen und zur Analyse an ACW gesandt.
Die Zysten (Eier-enthaltende Dauerform, ca. 1 mm Ø) werden durch ein Verfahren extrahiert, das Waschen, Sieben, Aufschwemmen und visuelle Kontrollen unter dem Binokular beinhaltet. Diese Methode ermöglicht die Bestimmung der Gattung der Zysten, nicht jedoch der Art und ihrer Lebensfähigkeit. Die Präsenz einer einzigen Zyste von
Globodera pallida/rostochiensis reicht für die Sperrung der entsprechenden Posten durch das Bundesamt für Landwirtschaft. Ob es sich um eine der beiden Quarantäne-Arten handelt und die Lebensfähigkeit muss im Gewächshaus mit Hilfe eines zweimonatigen Biotestes auf Kartoffelpflanzen bestätigt werden. Die neuen biomolekularen Methoden erlauben uns, die Art rasch zu bestimmen, geben aber keinen Augschluss über die Lebensfähigkeit. Tatsächlich sind die von uns gefundenen Zysten sind oft nicht lebensfähig.
Falls in einem Posten lebensfähige
G. pallida/rostochiensis gefunden werden, ist seine Verwendung als Pflanzkartoffeln verboten. Diese Posten wurden in den letzten Jahren zu Flocken verarbeitet oder wurden unter strengen phytosanitären Vorsichtsmassnahmen und ohne jegliches Risiko für den Konsumenten als
Speisekartoffeln verwendet. Neue Verwertungsmöglichkeiten könnten sich durch die Biogasproduktion ergeben. Der Produzent befallener Posten durch das BLW wird für einen grossen Teil der Wertverminderung entschädigt.
Das Entdecken befallener Posten hat noch weitere Konsequenzen: der Pflanzenschutzdienst des betroffenen Kantons ist beauftragt, Befallsherde in entsprechenden Parzellen aufzuspüren. Er entnimmt pro Drittel-Hektare eine Sammelprobe und sendet sie zur Analyse an die ACW. Im Fall eines positiven Biotests, ist es in der Parzelle - oder nur einem Teil - für 8 Jahre verboten, Kartoffeln anzupflanzen. Während dieser Zeit wird jede Ernte des betroffenen Saatgutproduzenten beprobt. Diese beiden Einschränkungen werden erst dann aufgehoben, wenn die Kontrollen des ersten Kartoffelanbaus nach dem Verbot negativ ausfallen.
Dank den beschriebenen Probenahmen und Analysen ist die Situation der Saatkartoffelproduktion in der Schweiz bezüglich der Zystennematoden unter Kontrolle. ACW hat zum Beispiel während der Kampagne 2007 nur vier befallene Parzellen festgestellt und für die diesjährigen Kampagne sind noch vier Biotests am laufen. Total sind nur drei Produzenten von verschiedenen Regionen der Schweiz von einem Befallsherd betroffen.
Die Situation der Speisekartoffelproduktion ist weniger gut bekannt als die der Pflanzkartoffeln, da erstere nicht offiziell überwacht wird. Weil Schäden aber nur sehr selten festgestellt werden, kann angenommen werden, dass die Fruchtfolge ihre Wirksamkeit zeigt. Ein Verdacht auf Zystennematoden in einem Feld (Herd mit verringertem
Wuchs) ist obligatorisch dem kantonalen Pflanzenschutzdienst zu melden. (ACW)