Sonntag, 04.06.2023 | 22:12:08
Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft

23.05.2023 | 12:47 | Aktueller Rat Pflanzenschutz 

Absenkung der Rückstandshöchstgehalte von Bifenazat - Auswirkungen auf Tiefkühlkost und Konserven

Karlsruhe - Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/698 wurde die Genehmigung für den Wirkstoff Bifenazat auf EU-Ebene erneuert. Dabei wurde die Anwendung von Bifenazat-haltigen Pflanzenschutzmitteln auf nicht genießbare Kulturen im Gewächshaus beschränkt.

Pflanzenschutz-Rückstand Konserven
(c) proplanta
Für Bifenazat-haltige Pflanzenschutzmittel, die zur Anwendung auf für den menschlichen Verzehr bestimmten Kulturen zugelassen waren, endet die Abverkaufs- und Aufbrauchfrist am 31. Dezember 2023. In Deutschland betrifft dies das Pflanzenschutzmittel Floramite SC (Zulassungsnummer 006823-00). Hierüber hat das BVL in einer Fachmeldung vom 30. Juni 2022 informiert.

Im nächsten Schritt sollen die Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Bifenazat in allen Erzeugnissen auf die Bestimmungsgrenze abgesenkt werden. Eine solche Verordnung wurde im Gegensatz zur ursprünglichen Planung bereits im Ständigen Ausschuss im Mai 2023 einstimmig angenommen. Nach dem Inkrafttreten der Verordnung (erwartet im September/Oktober 2023) ist eine Übergangsfrist von 6 Monaten vorgesehen.

Die neuen Rückstandshöchstgehalte gelten danach auch für Ware, die sich bereits vor dem Inkrafttreten der Verordnung auf dem Markt befand, mit folgenden Auswirkungen für behandelte Ware:
  • Frische Ware kann normal abverkauft werden.
  • Bei Tiefkühlkost und Konserven kann es nach Ablauf der Übergangfrist zu RHG-Überschreitungen kommen.
Aus diesem Grund wird empfohlen, mit Bifenazat-haltigen Pflanzenschutzmitteln behandeltes Erntegut nicht für die Verarbeitung zu Konserven und Tiefkühlkost zu verwenden, deren Mindesthaltbarkeitsdatum April 2024 überschreitet.

Änderungen im Vergleich zur ersten Version der Fachmeldung vom 3. März 2023: Aktualisierung der im zweiten Absatz angegebenen Zeitplanung der Europäischen Kommission für das Gesetzgebungsverfahren und der Dauer der vorgesehenen Übergangsfrist.

(Informationen des LTZ Augustenberg vom 22.05.2023)
LTZ Augustenberg
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Feucht-kühle Phase begünstigte Ramularia in Gerste

 Risiko einer Fusariuminfektion zurzeit gering

 Pflanzenschutzmittel: Anwendungsbedingungen beachten und umsetzen

 Mais: Erste Trichogramma-Ausbringung im bivoltinen Gebiet steht kurz bevor

 Bei Getreide jetzt auf Blattläuse achten

  Kommentierte Artikel

 Kosten für Bewässerung in Landwirtschaft steigen

 Milchbauern fordern wegen sinkender Erlöse Politik zum Handeln auf

 Thüringens Agrarministerin will Ökolandbau-Anteil bis 2027 auf Bundesniveau

 Mehlschwalben und Mauersegler machen sich rar

 BN-Chef hält Angst vor Wölfen für unbegründet

 Offener Brief an Umweltministerin Lemke zur Trophäenjagd

 Installation von Balkonkraftwerken soll erleichtert werden

 Nordzucker trotzt Krisen und steigert den Gewinn deutlich

 Mehr Fläche, weniger Bürokratie: Habeck will mehr Windkraft an Land

 Schutz von Bestäubern laut FAO entscheidend