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11.11.2015 | 00:01 | Agrobiodiversität 

Ackerrandstreifen und Blühstreifen bieten Lebensraum

Jena - Blühstreifen am Feldrand werden in der Gesellschaft und auch in der (Förder-)Politik als positives Signal und Beitrag zur biologischen Vielfalt in der produktiven Landwirtschaftsfläche wahrgenommen.

Ackerrandstreifen + Blühstreifen
(c) proplanta
Bei Ackerrandstreifen, die von dem Laien nicht ohne Weiteres als solche erkannt werden, da es sich hier um dieselbe Fruchtart, wie auf der jeweils restlichen Ackerfläche handelt, auf denen aber im Gegensatz zum restlichen Acker kein Betriebsmitteleinsatz (Pflanzenschutzmittel und Dünger) erfolgt, ist die öffentliche Wahrnehmung zurückhaltender. Einjährige Blühstreifen sind im Rahmen von KULAP und/oder Greening, Ackerrandstreifen nur im KULAP förderfähig.

Im Rahmen einer bisher einjährigen, gemeinschaftlichen Versuchsanstellung von TLL und Friedrich-Schiller-Universität (FSU; Professur für spezielle Botanik) in Jena, auf Flächen der Thüringer Lehr-, Prüf- und Versuchsgut (TLPVG) GmbH in Buttelstedt, konnten im Rahmen zweier Bachelorarbeiten Erkenntnisse der Agrobiodiversitätswirkung von einjährigen Blühstreifen (B1a „Bienenweide ohne Kreuzblütler“) bzw. Ackerrandstreifen bei Sommergerste im Vergleich zur herkömmlich produktiv bewirtschafteten Ackerfläche gesammelt werden.

Die in dem Versuchsjahr 2015 beobachtete, bisher tendenzielle Wirkung der einjährigen Blühstreifen bezieht sich vordergründig auf die Bereitstellung von vielfältigen und dauerhaften Nahrungsangeboten für blütenbesuchende Insekten sowie Rückzugs- und Lebensräumen, als auch „Trittsteine“ für diverse Tiergruppen (bis hin zum Wildschwein) in der Vegetationsperiode. Die Wirkungsstärke hängt entscheidend von der Bestandesausprägung der Blühstreifen ab.

Im Versuch konnten aufgrund derselben Anlage auf verschiedenen Feldschlägen des TLPVG, bei standortkundlich gleichen Gegebenheiten, jedoch aufgrund unterschiedlicher Nährstoffversorgung der Böden vor Versuchsanlage und sehr unterschiedlicher Umgebungsvegetation, unter Einfluss der diesjährigen starken Frühjahrstrockenheit, doch auch sehr unterschiedlich entwickelte Blühstreifenbestände derselben Mischung vorgefunden werden.

Bei jeweiligem Auflaufen aller gesäten Arten, unterschieden sich die mittleren Bestandeshöhen der Blühstreifen zur Sommergerstenernte um etwa 80 cm, bei Bestandesdeckungen der Blühstreifenkulturen zwischen 50 und 80 %. Tendenziell gleiche, jedoch im absoluten Ausmaß wesentlich geringere Bestandesunterschiede zeigten sich auch in der angebauten Sommergerste und damit in den betrachteten Ackerrandstreifen der verschiedenen Feldschläge.

Die Bestandeslücken wurden vorrangig mit der Vorfrucht Raps aber auch den standorttypischen Ackerunkräutern gefüllt. Eine Aktivierung des Samenpotenzials aus der Diasporenbank gelang somit sowohl in den Blühstreifen als auch in den Ackerrandstreifen und lag in der Ausprägung erwartungsgemäß zwischen dem geringeren Aktivierungspotenzial des herkömmlich Ackers und des höheren Potenzials im jeweils angrenzenden Wegebegleitgrün.

Ein Nährstoffentzug in etwa der Größenordnung der regulär angebauten Sommergerste konnte sowohl mit den Blühstreifen als auch mit den Ackerrandstreifen gewährleistet werden. Eine Nährstoffabfuhr war jedoch nur mit den Ackerrandstreifen durch die förderrechtlich erlaubte Ernte des Aufwuchses möglich. Die Blühstreifen wurden Mitte September gemulcht. Die Versuchsanlage wird in den nächsten Jahren fortgeführt, um gesicherte Aussagen generieren zu können.
Dr. Katja Gödeke / TLL
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