Dadurch sollen interessierte
Winzer die Möglichkeit erhalten, ihre Weine aus Einzel- oder Steillagen zusätzlich aufzuwerten. Durch die geplante Änderung können laut Ministerium die Bundesländer die besonderen Anbaubedingungen für jene Weine gezielter festlegen, die aus kleineren geografischen Einheiten als dem Anbaugebiet - zum Beispiel Einzellagen oder Bereiche - stammen oder unter erschwerten Bedingungen in Steillage oder Terrassenlage erzeugt werden.
Darüber hinaus soll die Weinwirtschaft die Möglichkeit erhalten, Qualitäts- und
Prädikatsweine künftig mit einem alten Kataster- oder Gewannnamen zu bezeichnen, der zuvor nach einem landesrechtlich geregelten Verfahren in die Weinbergrolle eingetragen wurde. (Pp)