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04.05.2012 | 05:38 | Weinwirtschaft  

Änderung des Weingesetzes beschlossen

Berlin - Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am Mittwoch den vom Bundesagrarministerium vorgelegten Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes beschlossen.

Weinreben
(c) proplanta
Dadurch sollen interessierte Winzer die Möglichkeit erhalten, ihre Weine aus Einzel- oder Steillagen zusätzlich aufzuwerten. Durch die geplante Änderung können laut Ministerium die Bundesländer die besonderen Anbaubedingungen für jene Weine gezielter festlegen, die aus kleineren geografischen Einheiten als dem Anbaugebiet - zum Beispiel Einzellagen oder Bereiche - stammen oder unter erschwerten Bedingungen in Steillage oder Terrassenlage erzeugt werden.

Darüber hinaus soll die Weinwirtschaft die Möglichkeit erhalten, Qualitäts- und Prädikatsweine künftig mit einem alten Kataster- oder Gewannnamen zu bezeichnen, der zuvor nach einem landesrechtlich geregelten Verfahren in die Weinbergrolle eingetragen wurde. (Pp)
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