Die Kontrolle auf Eigelege ergab, dass bereits die ersten Raupen geschlüpft sind. Die chemische Behandlung wird in Abhängigkeit der Witterung in den Befallsgebieten ab Ende der 28. Kalenderwoche empfohlen. Als vorläufiger Bekämpfungsrichtwert gilt im Körnermais 5 Eigelege bzw. Primärfraß / 100 Pflanzen und im Silomais 10 Eigelege bzw. Primärfraß / 100 Pflanze. Für das Insektizid CORAGEN wurde eine befristete Genehmigung (ab 02.07.2009 für 120 Tage) nach § 11 Absatz Satz 1 Nr. 2 des Pflanzenschutzgesetzes für eine einmalige Anwendung als zweite Behandlung gegen den Maiszünsler an Mais erteilt. Das heißt, wenn nach einer erfolgten Behandlung des Maiszünslers mit dem zugelassenen Insektizid Steward ein erneuter Befallsanstieg im Warndienst signalisiert wird, kann eine 2. Behandlung mit CORAGEN erfolgen. Die Aufwandmenge beträgt 125 ml/ha.
In Kartoffeln ist der Krautfäule-Infektionsdruck infolge der unbeständigen Witterung weiterhin hoch. Krautfäulebefall liegt verbreitet und örtlich auch stark vor. In Abhängigkeit von dem jeweils eingesetzten Fungiziden, der Witterung und der Befahrbarkeit der Bestände sind die Spritzabstände anzupassen bzw. zu verkürzen. Nutzen Sie auch das Internetportal
http://www.isip.de für die schlagspezifische Berechnung der Spritzabstände.
In Zuckerrüben ist bei weiterhin feuchter Witterung auf den Befall mit Pilzkrankheiten zu achten. Als Bekämpfungsrichtwert gilt bis Ende Juli 5% befallene Pflanzen, Anfang bis Mitte August gilt 15% und ab Mitte August 45% befallene Pflanzen. Zur Ermittlung des Bekämpfungsrichtwertes (% befallene Blätter nach 100-Blatt-Rupfmethode) wird die Summe der 4 wichtigsten pilzlichen Blattkrankheitserreger (Cercospora, Ramularia, Echter Mehltau und Rübenrost) herangezogen (= % kranke Blätter).
Quelle: Dr. Kraatz / LfULG Sachsen