Die Käfer verursachen als typisches Fraßbild kreisrunde kleine Löcher an den ersten Laubblättern. Den Hauptschaden verursachen jedoch die Larven, die sich durch die Blattstiele in die Rapsppflanze bis zur Sprossspitze hineinbohren. Durch den Fraß der Larven können die Pflanzen leichter auswintern. Außerdem bieten die Einbohrstellen zusätzliche Angriffspunkte für pilzliche Erreger. Durch inkrustiertes Saatgut kann der Raps vor Frühbefall bis zum Vierblattstadium geschützt werden. Um das Auftreten des Schädlings in den Beständen festzustellen, wird ab Ende August das Aufstellen der
Gelbschalen empfohlen. Eine Insektizidmaßnahme ist nur erforderlich, wenn der Bekämpfungsrichtwert überschritten wird.
Für den
Rapserdfloh gelten folgende Bekämpfungsrichtwerte (*Gelbschalen mit Gitterabdeckung):
September/Oktober ab Auflaufbeginn bis 4-Blattstadium
Gelbschalenfänge * :
> 40 Käfer/Schale (01. bis 20.09.)
> 25 Käfer/Schale in 10 Tagen (nach dem 20.09. bis Ende Oktober)
im Bestand: 10 Prozent durch Fraß zerstörte Blattfläche
Zur vorbeugenden Einschränkung der Gefahr einer Virusübertragung durch das Gerstengelbverzwergungsvirus in Wintergetreide ist auf die rechtzeitige Beseitigung von Ausfallgetreide zu achten. Nach Blattlauszuflug kann dieses eine Virusquelle für die Getreideneusaaten sein. Des Weiteren ist zur Einschränkung von Ausgangsinfektionen auf die Einhaltung der optimalen Aussaatzeitspannen (Vermeidung extremer Frühsaaten von
Wintergerste und -weizen) zu achten sowie eine schnelle und gleichmäßige Bestandesentwicklung durch ein gut abgesetztes Saatbett zu sichern.
Quelle: Dr. Kraatz / LfULG Sachsen