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15.06.2010 | 07:01 | Praxis-Tipp  

Aktueller Rat zum Pflanzenbau: Jetzt Krusten brechen

Dresden - Die ergiebigen Niederschläge der vergangenen Wochen haben die Bodenoberflächen von Mais und Zuckerrübenbeständen verschlämmt.

Praxis-Tipp Bodenbearbeitung
Darunter leidet der Gasaustausch des Bodens mit der Atmosphäre. Im schlimmsten Fall behindert Fäulnis das Wurzelwachstum. Wie Versuche  insbesondere bei Mais zeigen, kann sich ein Aufbrechen verkrusteter Böden mit Striegel oder Hacke lohnen, selbst wenn mit diesen Maßnahmen keine Unkrautreduzierung angestrebt wird. Mehrerträge von 10 bis 30 Prozent nur durch den besseren Luftaustausch sind möglich.

Die Pflegearbeiten mit Hacke oder Striegel finden am besten statt, solange sich die Krusten noch in kleine Fragmente zerkleinern lassen. Dadurch werden die Kulturpflanzen vor Schäden durch grobe Bodenschollen bewahrt. Die Hackschare sollten nur knapp unter der abgetrockneten Oberfläche geführt werden. Der Boden unter den Hackscharen wird so nicht verschmiert. Ein etwa 20 Zentimeter breites Band mit der Kulturpflanzenreihe bleibt bei dieser Arbeit allerdings ungelockert.

Mit einem Federzinkenstriegel kann dagegen vollflächig gelüftet werden. Aktuell sind vier und mehr Blätter beim Mais erreicht. Damit ist der Mais jetzt robust genug gegenüber Kontakten mit Striegelzinken und weicht diesen elastisch aus. In Zuckerrüben helfen dagegen nur Tests, ob die Kulturpflanzen das Striegeln schadlos überstehen.

Leichte Bodenkrusten erweitern die Wirkung des Striegels gegenüber Unkräutern mit zwei bis vier Laubblättern (BBCH 12-14). Die noch zarten Wildpflanzen sind in die Bodenoberfläche eingebacken und werden beim Anheben der Kruste entwurzelt und vertrocknen. In lockeren Böden findet dieser Effekt nicht statt. Bei Grundeinstellung des Striegels stehen die Zinkenenden etwa im rechten Winkel auf der Bodenoberfläche. Die Arbeitstiefe beträgt 2 bis 3 Zentimeter und die optimalen Arbeitsgeschwindigkeiten werden zwischen 4 und 8 Kilometern pro Stunde liegen.

Quelle: M. Hänsel / LfULG Sachsen
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