Festgeschrieben wird dies in der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2660. Die Genehmigung gilt bis zum 15. Dezember 2033. Diese Entscheidung zieht nun einige Änderungen auf deutscher Ebene nach sich, um inhaltliche Differenzen zwischen EU-Recht und deutschem Recht zu vermeiden:
1. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) verlängert Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat bis zum 15. Dezember 2024. Für bestehende Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat, die auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erteilt worden sind, bedeutet dies, dass:
- das BVL als Zulassungsende den 15. Dezember 2024 festsetzt, sofern die Zulassung derzeit bis zum 15. Dezember 2023 gültig ist.
- die zulassungsinhabenden Firmen innerhalb von drei Monaten (ab Erneuerung der Wirk-stoffgenehmigung) einen Antrag auf Erneuerung der Zulassung stellen können, sofern sie die Pflanzenschutzmittel auch künftig in Verkehr bringen möchten.
2. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erlässt Glyphosat-Eilverordnung. Mit dieser wird das bereits beschlossene vollständige Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat ab dem 01.01.2024 (§9 Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung) bis längstens 30.6.2024 außer Kraft gesetzt. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten alle bereits bestehenden Anwendungsbeschränkungen (§3a Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung) und Sanktionen für den Wirkstoff Glyphosat weiter.
Die eigentliche inhaltliche Anpassung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung steht noch aus. Sie wird im Laufe des ersten Halbjahres 2024 erwartet.
(Informationen des Rems-Murr-Kreis vom 20.12.2023)