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20.12.2023 | 09:39 | Aktueller Rat Pflanzenschutz 

Glyphosat: Eilverordnung ermöglicht übergangsweise Anwendung im bisherigen Umfang

Karlsruhe - Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine Glyphosat-Eilverordnung auf den Weg gebracht, mit der das bereits beschlossene vollständige Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat bis längstens 30.06.2024 außer Kraft gesetzt wird.

Glyphosat Ausbringung
(c) proplanta
In Verbindung mit der Zulassungsverlängerung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat sind damit Anwendungen im bisher zulässigen Rahmen auch weiterhin möglich. Die Glyphosat-Eilverordnung heißt „Verordnung zur vorläufigen Regelung der Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel“ und war durch die Wiedergenehmigung von Glyphosat auf EU-Ebene notwendig geworden, um die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission zu verhindern und Klagen der Hersteller und Anwender auf nationaler Ebene zu vermeiden.

Eine inhaltliche Anpassung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung steht noch aus und wird im ersten Halbjahr 2024 erwartet, um auch nach dem 30.06.2024 Differenzen zwischen EU-Recht und deutschem Recht zu vermeiden.

Informationen des Regierungspräsidium Stuttgart vom 19.12.2023)
LTZ Augustenberg
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