Glyphosat: Eilverordnung ermöglicht übergangsweise Anwendung im bisherigen UmfangKarlsruhe - Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine Glyphosat-Eilverordnung auf den Weg gebracht, mit der das bereits beschlossene vollständige Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat bis längstens 30.06.2024 außer Kraft gesetzt wird. |
(c) proplanta In Verbindung mit der Zulassungsverlängerung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat sind damit Anwendungen im bisher zulässigen Rahmen auch weiterhin möglich. Die Glyphosat-Eilverordnung heißt „Verordnung zur vorläufigen Regelung der Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel“ und war durch die Wiedergenehmigung von Glyphosat auf EU-Ebene notwendig geworden, um die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission zu verhindern und Klagen der Hersteller und Anwender auf nationaler Ebene zu vermeiden.
Eine inhaltliche Anpassung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung steht noch aus und wird im ersten Halbjahr 2024 erwartet, um auch nach dem 30.06.2024 Differenzen zwischen EU-Recht und deutschem Recht zu vermeiden.
Informationen des Regierungspräsidium Stuttgart vom 19.12.2023)
|
|
|
|
|
LTZ Augustenberg |
|
|
|
|
|
|
|
Weitere Artikel zum Thema |
|
|
Kommentierte Artikel |
|
|