(c) proplanta Wer mit Inkrafttreten des neuen Pflanzenschutzgesetzes „sachkundig“ gewesen sei, könne noch bis zum 26. Mai einen Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises stellen. Diese Personengruppe, die in den entsprechenden Berufen ihre Ausbildung vor dem 14. Februar 2012 begonnen habe, gelte als pauschal anerkennungsfähig. Die neuen Sachkundeausweise ersetzen die alten Ausbildungs- und Befähigungsnachweise, die nur noch bis zum 26. November 2015 gelten.
Die Ausweise können gebührenpflichtig bei den zuständigen Dienstleistungszentren ländlicher Raum (DLR) beantragt werden. Darüber hinaus sind sachkundige Personen verpflichtet, künftig alle drei Jahre eine von der zuständigen Behörde anerkannte Fortbildungsmaßnahme wahrzunehmen. (AgE)
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