Vorsprung durch Wissen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft

01.04.2008 | 07:48 | Bienenschutz 

Bei Rapsglanzkäfer-Bekämpfung im Frühjahr 2008 Bienenschutz berücksichtigen

Berlin - In der Saison 2006 haben Meldungen über massives Auftreten des Rapsglanzkäfers sowie teilweise deutliche Minderwirkungen bei Bekämpfungsmaßnahmen mit den seinerzeit ausschließlich zugelassenen Pyrethroiden die Diskussion im deutschen Rapsanbau maßgeblich geprägt.

Rapsglanzkäfer-Bekämpfung
(c) proplanta
Aufgrund dieser Erfahrungen und Daten konnten Bundesbehörden, Pflanzenschutzdienststellen der Länder und Anbieter von Insektiziden unter Mitwirkung der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) eine Bekämpfungsstrategie entwickeln, die im Wesentlichen auf dem Einsatz resistenzbrechender Wirkstoffe beruht.

Für die Rapsglanzkäferbekämpfung im Frühjahr 2008 stehen Insektizide aus unterschiedlichen Wirkstoffgruppen sowohl nach § 15 als auch nach § 11.2 („Gefahr im Verzug“) des Pflanzenschutzmittelgesetzes zur Verfügung, die nur gemäß der Zulassung bzw. Genehmigung einzusetzen sind. Dabei muss vor allem folgendes beachtet werden:

- Die sorgfältige Einhaltung der Bekämpfungsrichtwerte, um unnötige Soloanwendungen oder Beimischungen zu vermeiden.

- Die ausschließliche Nutzung adäquater Spritztechnologie und voller Aufwandmengen.

- Die strikte Berücksichtigung des Bienenschutzes unter Beachtung der verbindlichen B-Auflagen.

- Bei Tankmischungen mit Additiven und/oder Fungiziden kurz vor oder während der Blüte nur solche Mischungen einsetzen, die im Hinblick auf den Bienenschutz sicher sind.


Ziel der Insektizidstrategie sollte neben dem hinreichenden Bekämpfungserfolg in 2008 die Zurückdrängung der Pyrethroid-Resistenz bei Rapsglanzkäfern sein. Demnach wird keine Unterscheidung zwischen Gebieten mit mehr oder weniger intensiver Resistenzausprägung empfohlen, da sich die Situation i.d.R. ohnehin nicht schlagspezifisch vorhersagen lässt und eine Eindämmung der Resistenz auf der gesamten Anbaufläche erfolgen muss.

Insbesondere in den Starkbefallsgebieten des Rapsglanzkäfers, in denen B 1-Insektizide aus der Wirkstoffgruppe der Organophosphate zur Anwendung kommen sollen, ist das Anwendungsverbot ab Beginn der Blüte strengstens zu beachten. Ein Bestand gilt als „blühend“, wenn darin eine Pflanze – auch eine Unkrautpflanze – blüht! (PD)
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Pflanzenschutzmittel: Notfallzulassung zur Bekämpfung der Kirschessigfliege und der Kirschfruchtfliege

 Pflanzenschutzmittel - Anordnung des Ruhens der Zulassung von Malvin WG

 Giftpflanzen im Grünland bekämpfen

 Tipps zur chemischen Unkrautbekämpfung in Mais

 Getreide - Was für Flecken sind das?

  Kommentierte Artikel

 Wundermittel und Jahrhundertgift PFAS: Derselbe Circus - andere Clowns

 Deutsche Verbraucher offen für abgelaufene Lebensmittel

 Brandenburger Dackel wohl von Wolf angegriffen

 Tag des Wolfes - Bauern machen Druck für vereinfachten Abschuss

 Erleichterungen bei GAP-Anträgen und Hanfanbau

 In der Corona-Pandemie wurden zu oft Antibiotika verschrieben

 Jäger sehen dringenden Handlungsbedarf bei Umgang mit Wölfen

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein