Ist aufgrund der Standortfaktoren und in Verbindung mit Infektionsgefahren durch Fusarium-Pilze eine Ährenbehandlung eingeplant, ist bei geringem Befall, z.B. mit Blattseptoria oder
Gelbrost, eine Zwischenbehandlung mit verringerter Aufwandmenge (um ca. 25%) ausreichend.
In gesunden Beständen kann mit der Durchführung der Abschlussbehandlung noch bis zum Ährenschieben gewartet werden. Bei den Abschlussbehandlungen sollten Mittel mit lang andauernder Wirkung, z.B. Azole mit einem Strobilurin- und/oder einem Carboxamid-Wirkstoff zur Anwendung kommen.
(Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 21.05.2019)