Wie die Brüsseler Behörde am Dienstag im EU-Amtsblatt mitteilte, hatte sich die Bewertung der Zulassungen ohne Verschulden der Antragsteller verzögert. Da die bestehenden Genehmigungen wahrscheinlich auslaufen würden, bevor eine Entscheidung über deren Erneuerung getroffen werden könne, seien die Laufzeiten zu verlängern.
Betroffen sind laut Amtsblatt neben den Zulassungen der neonikotinoiden Wirkstoffe Thiacloprid und Thiamethoxam auch die der
Fungizide Mepanipyrim, Quinoxyfen, Thiram, Ziram, Metrafenon sowie Tolclofos-methyl, Triticonazol, Cyprodinil, Fosetyl, Pyrimethanil und Metconazol.
Ebenfalls ein weiteres Jahr eingesetzt werden können die
Herbizide Clodinafop, Rimsulfuron, Clopyralid, Dichlorprop-P und Triclopyr sowie die
Insektizide Pirimicarb und Spinosad.
Auch dem Wachstumsregulator Trinexapac sowie den Bakterienstämmen Bacillus subtilis QST 713 und Pseudomonas chlororaphis MA 342 gewährte die Brüsseler Behörde eine Verlängerung der Zulassung bis zum 30. April 2019.