Derzeit wird intensiv über die Anpassung des Bezeichnungsrechts und die künftige Ausgestaltung der Hektarhöchsterträge diskutiert. So wird es künftig beispielsweise Weine ohne Herkunftsbezeichnung, die jedoch mit der Angabe der Rebsorte und des Jahrgangs versehen werden dürfen, geben. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e. V., Norbert Schindler, MdB, und die Präsidenten der Weinbauverbände Rheinhessen und Pfalz, Ingo Steitz und Edwin Schrank, waren sich im Zuge der bisherigen Beratungen darüber einig, an der bisherigen und erfolgreichen Qualitätsstrategie im Sinne der heimischen Weinbaubetriebe festzuhalten.
BWV und Weinbauverbände müssten sich daher dafür einsetzen, ihre Weine mit Herkunft gegenüber den einfachen Weinen ohne Herkunft abzugrenzen, erläuterte BWV-Präsident Schindler die Situation. Darüber hinaus wies Schindler im Rahmen der Beratungen immer wieder darauf hin, dass eine vernünftige Hektarhöchstertragsregelung zur Sicherung der Qualitätsstrategie notwendig sei. Sowohl der BWV als auch die Weinbauverbände hätten sich daher dafür ausgesprochen, dass Weine mit Rebsortenbezeichnung dem bisherigen Qualitätsweinkontingent untergeordnet werden.
Auch die Weinbaupräsidenten Steitz und Schrank wiesen darauf hin, dass sich die
Winzer vor Ort im Rahmen vieler Beratungen und durchgeführten Tagungen der Ortsvorsitzenden des BWV für die Modifizierung der Hektarhöchsterträge ausgesprochen hätten. Eine zu liberale Festlegung der Hektarhöchsterträge in Höhe von 150 hl/ha für Landweine und Rebsortenweine oder gar eine völlige Freigabe für Grundweine, die im Übrigen nach den Bestimmungen des Deutschen Weingesetzes gar nicht möglich wäre, führe langfristig zu einem Verfall der Fassweinpreise und könne daher nicht mitgetragen werden, sind sich sowohl BWV-Präsident Schindler als auch die Weinbaupräsidenten Steitz und Schrank einig.
Der Präsident des Weinbauverbandes Rheinhessen, Ingo Steitz, betonte zudem, das Segment der Qualitätsweine (QbA) müsse besonders geschützt werden. Im Rahmen der Beratungen in den Weinbauvorständen und Ortsvorsitzendentagungen sei immer wieder deutlich geworden, dass es keinen Austausch von Qualitätsweinen durch die neuen Rebsortenweine ohne Herkunft geben dürfe.
Der pfälzische Weinbaupräsident Edwin Schrank erläuterte, gerade die letzten Jahre hätten gezeigt, dass sich eine funktionierende Mengenregulierung positiv auf den heimischen Weinbau und die Weinbaubetriebe auswirke. Dies könne und dürfe keinesfalls gefährdet werden, betonte Präsident Schrank.
Der BWV und die Weinbauverbände Rheinhessen und Pfalz hätten daher ihre Positionen deutlich gemacht und entsprechend vorgetragen. Das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat nun entschieden, die Hektarhöchsterträge für Qualitätswein b. A. und Prädikatswein auf 105 hl/ha, für Landwein auf 125 hl/ha, für Wein mit Rebsortenangabe und Jahrgang auf 125 hl/ha, für Wein ohne Rebsorte und Jahrgang auf 150 hl/ha und für Grundwein (entspricht dem bisherigen Verarbeitungswein) auf 200 hl/ha festzulegen.
BWV-Präsident Schindler und die Weinbaupräsidenten Schrank und Steitz waren sich einig, es sei jetzt an der Zeit, den heimischen Weinbau zu stärken und sowohl zukunfts- als auch marktorientiert auszurichten. (bwv)