Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (
SPD) beschlossen. Demnach sollen bestimmte Biozidprodukte wie aggressive Nagetier- und Insektenbekämpfungsmittel, Antifouling-Produkte und Holzschutzmittel einem Selbstbedienungsverbot unterliegen: Sie dürfen nur nach Beratung durch Fachpersonal verkauft werden. Der
Bundesrat muss dem noch zustimmen.
«Die neuen Regeln zur Abgabe von Biozidprodukten schützen die Umwelt, vor allem Insekten, und die menschliche Gesundheit vor negativen Auswirkungen», sagte Schulze. Sie wolle einen «bewussten Umgang mit Biozidprodukten erreichen und ihren oft unnötigen Einsatz verhindern.» Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die Gefahren kennen und im besten Fall zu weniger schädlichen Mitteln greifen oder auf die Anwendung von Biozidprodukten verzichten. Häufig gehe es auch ohne Chemie, zum Beispiel bei Insekten- oder Nagetierbefall.
Mit dem Beschluss setzt die Bundesregierung nach eigenen Angaben einen weiteren Teil ihres Aktionsprogramms zum Insektenschutz um. Um das Ausweichen auf andere Vertriebsformen zu vermeiden, sollen die Regelungen auch für den Online- und Versandhandel gelten.