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25.11.2012 | 17:30 | Speisegerste 

Cholesterinsenkende Gerstensorte erhält von EU-Kommission grünes Licht

Nienstädt - Nach Angaben des Unternehmens Dieckmann Cereals, von dem die neuartige „betaGerste“ auf Basis klassischer Züchtung entwickelt wurde, darf gemäß der europäischen Health-Claims-Verordnung ab dem 29. November die gesundheitsfördernde Wirkung der Speisegerste beworben werden.

betaGerste
(c) proplanta
„Endlich dürfen wir unsere neue betaGerste mit dem Wirkstoff beta-Glucan als natürliches Lebensmittel mit gesundheitlichem Zusatznutzen auch so kennzeichnen“, zeigte sich die Unternehmenschefin Karin Dieckmann erfreut. Die Verbraucher hätten nun die Sicherheit, dass der Verzehr von Lebensmitteln mit dem innovativen Gerstenkorn eine wissenschaftlich bewiesene positive Wirkung auf den Cholesterinspiegel habe.

Diese stellt sich nach Unternehmensangaben ein, wenn täglich 3 Gramm beta-Glucan aus Gerste verzehrt werden. Diese Menge könne einfach in Lebensmittelrezepturen integriert werden; so gebe es bereits in vielen Bäckereien Brote und Brötchen mit betaGerste, erläuterte Dieckmann. Ihr zufolge kann durch den Genuss von drei bis vier Scheiben Brot täglich das als „schlecht“ bezeichnete LDL-Cholesterin gesenkt werden.

Die betaGerste wurde laut Züchter speziell für die vollwertige, ballaststoffreiche Ernährung des Menschen entwickelt. Die erste markenrechtlich geschützte Speisegerste habe zudem als Rohstoff für Backwaren den Vorteil, dass die daraus hergestellten Gerstenbrote mehrere Tage frisch und saftig blieben, teilte die Dieckmann Cereals Gruppe abschließend mit. (AgE)
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