In diesem Zusammenhang bietet sich in Verbindung mit der sehr frühen
Getreideernte in diesem Jahr die Möglichkeit, „Futterbau als Zweitfrucht“ anzusäen. Dazu haben die Ilshofener Fachleute nachfolgende Tipps und Hinweise.
Für Zweitkulturen, die
vor dem 1. August und zur Erntenutzung ausgesät werden, muss eine Düngebedarfsermittlung für Stickstoff und
Phosphat erstellt werden. Bei Ackergras kann beispielsweise mit 30 dt/ha TM als Ertragserwartung gerechnet werden.
Bei Anbau von Getreide, Futterraps oder sonstigem
Futterbau reicht für den N-Düngebedarf ein vereinfachter Aufschrieb, indem ein N-Bedarfswert von
max. 120 kg N/ha angesetzt werden darf und
mind. 30 kg N/ha als
Nmin –Wert abgezogen werden muss; also dürfen max. 90 kg N/ha ausgebracht werden. Bei der
Ausbringung von Wirtschaftsdüngern darf hierzu mit dem anrechenbaren Stickstoff (z.B.
Schweinegülle mind. 60%, Rindergülle,
Gärsubstrat mind. 50%) gerechnet werden.
Für Futtersaaten und
Zwischenfruchtanbau ohne Erntenutzung, die a
b dem 1. August ausgesät werden, reicht als Düngebedarfsermittlung das zur Veröffentlichung noch ausstehende Merkblatt „Düngung nach der Ernte“. Sobald dies zur Verfügung steht, werden die Ämter für Landwirtschaft darüber informieren.
Zu beachten ist das generelle Einarbeitungsgebot von
Gülle und Geflügelmist, z.B. Putenmist, auf unbestelltem
Ackerland innerhalb von 4 Stunden.
Falls Fahrgassenverdichtungen oder sonstige Verdichtungen tiefer gelockert werden sollen, ist dies in diesem Jahr besonders gut möglich, weil die Durchführung dieser Maßnahme nur bei absolut trockenem Boden im Bereich der Lockerungswerkzeuge zu empfehlen ist. Derartige „Rigolmaßnahmen“ sind auch nur dann sinnvoll, wenn die aufgebrochenen Verdichtungen durch einen frühen Zwischenfruchtanbau bzw. deren Wurzeln nachhaltig stabilisiert werden können. Eine
Ansaatmischung von Phazelia, grobkörnigen Leguminosen, Alexandriner- oder Perserklee und Ölrettich vor
Sommergetreide und Mais sind hierzu besonders empfehlenswert.
Hinweis: Ohne Rigolmaßnahmen kann auf die teuren grobkörnigen Leguminosen verzichtet werden.
(Wichtige Informationen aus dem Landkreis Schwäbisch Hall vom 16.07.2018)