Die Zulassung des Inverkehrbringens wird für die Anwendung gegen die
Kirschessigfliege (
Drosophila suzukii) und gegen die
Kirschfruchtfliege (Rhagoletis cerasi bzw. Rhagoletis cingulata
in Süß- und Sauerkirsche erteilt. Der für diese Indikation mögliche Behandlungszeitraum ist festgelegt zwischen dem 01. Mai 2017 bis 28. August 2017.
Hinweis: Die in dieser Indikation zugelassene Menge wird bundesweit auf 8000 Liter für zwei Behandlungen und ausreichend für etwa 4.000 ha Gesamtfläche begrenzt.
Als zusätzliches Anwendungsgebiet wurde für den Zeitraum zwischen dem 07. Juni 2017 und 04. Oktober 2017 die befristete Zulassung zur Bekämpfung der Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) in Pflaume, Zwetsche und Mirabelle ausgesprochen.
Hinweis: Die in dieser Indikation zugelassene Menge wird bundesweit auf 5000 Liter für zwei Behandlungen und ausreichend für etwa 3333 ha Gesamtfläche begrenzt.
Achtung: Sämtliche Anwendungsbestimmungen und Auflagen sind bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.
(Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 06.04.2017)