Dieses Ziel nannte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (
CDU) am Dienstag auf der Mitgliederversammlung des Deutschen Weinbauverbands in Bad Kreuznach.
Die «Herkunftsprofilierung» steht an erster Stelle eines Eckpunktepapiers zur Reform des Weingesetzes. «Wir sind in den letzten Zügen bei der Reform des Weingesetzes.»
«Ziel muss es sein, dass die Angabe einer geografischen Lage Rückschlüsse auf die Qualität ermöglicht», sagte Klöckner laut schriftlichem Redemanuskript. Daher soll das Bundesministerium Vorgaben für Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung (Qualitätsweine aus einem der 13 deutschen Anbaugebiete) oder geschützter geografischer Angabe (Landweine) festlegen können, etwa zum Hektarertrag oder zum Mindestalkoholgehalt.
Klöckner kritisierte, die Bundesländer hätten es in den vergangenen drei Jahren versäumt, durchschnittlich 3,5 Millionen Euro an Fördermitteln aus dem Nationalen Stützungsprogramm für die Weinbranche abzurufen - etwa zur
Absatzförderung oder zur Umstellung von Rebflächen. «Nach meinem Eindruck gelingt es vor allem Rheinland-Pfalz nicht, sein Budget auszuschöpfen.»
Das Weinbauministerium in Mainz wies dies zurück: Das Land erhalte aus dem Programm jährlich rund 23,2 Millionen Euro von der EU. Nicht abgerufen würden etwa drei Millionen Euro, darunter geblockte Mittel für Investitionsvorhaben, die erst in einem späteren Jahr fertiggestellt würden.
«Es ist an Frau Klöckner, die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass die Mittel auch dahin fließen können, wo unsere Weinbaubetriebe tatsächlichen Bedarf haben», sagte eine Sprecherin des Landesministeriums. «Sie muss den Weg dafür frei machen, dass Mittel umgeschichtet werden können.»