Winterraps: Viele ‚trockengelegene‘ Rapssaaten sind jetzt erst aufgelaufen. Um die noch bestmögliche Vorwinterentwicklung zu erreichen, sollten das Ausfallgetreide rechtzeitig bekämpft und Erdfloh bzw. Schnecken in Auge behalten werden. Eine baldige N-Düngung von 30 bis 40 N/ha ist momentan nur noch außerhalb von Wasserschutzgebieten empfehlenswert. Weitere eventuell noch geplante Unkrautbekämpfungsmaßnahmen sollten auf das aller Notwendige beschränkt bleiben.
Sein Tipp: Im Zweifelsfall lieber abwarten.
Wintergetreide: In Kürze werden die ersten Unkrautbekämpfungsmaßnahmen in der
Wintergerste anstehen. Im Vergleich zum letzten Jahr gibt es bei der Mittelwahl und Empfehlungen so gut wie keine Änderungen.
Achtung: Schon jetzt muss darauf geachtet werden, dass IPU in diesem Herbst und kommenden Frühjahr letztmalig angewendet werden darf. Die Zulassung wird dann nämlich auslaufen. In Bezug auf die Ausbringung bestehenden auch in dieser Zeit selbstverständlich nach wie vor die Auflagen wie beispielsweise das Verbot der Ausbringung auf drainierten Flächen und auf Flächen mit über 30 % Tongehalt.
Hinweis: Bei der Anwendung von Boxer oder Stomp bestehen folgende neue Anwendungsauflagen:
- Wasseraufwandmenge von mind. 300 Liter/ha
- Windgeschwindigkeit max. 3 Meter pro Sekunde
- Verwendung von 90% abdriftmindernden Düsen
Achtung: Bei allen Anwendungen an Gewässern muss auf den generellen Abstand von 5 m, bzw. an einen eventuell noch größeren Abstand, der sich an Flächen mit über 2 % Hangneigung, ohne Mulchsaat, ergeben könnte geachtet werden.
Tipp: Die Frage der optimalen Mittelwahl und des Einsatzzeitpunktes richtet sich für den Fachmann in erster Linie nach den Anwendungsbedingungen auf und rund um das zu behandelnde Feld. So macht aus seiner Sicht eine Vorauflaufanwendung im Herbst nur dann Sinn, wenn nach der Anwendung ca. 5 mm Regen fallen. Bleibt es aber weiter trocken, sollte konsequent im Nachauflauf bekämpft werden!
(Wichtige Informationen aus dem Main-Tauber-Kreis vom 03.10.2016)