(c) proplanta In den Wasserschutzgebieten darf Glyphosat schon seit zwei Jahren nicht mehr angewendet werden. Aus heutiger Sicht endet die Zulassung dieses Wirkstoffes zum Ende des Jahres 2023, damit dürfte er generell nicht mehr zum Einsatz kommen!
Die Erfahrungen aus den Wasserschutzgebieten zeigen, dass vor allem das Ausfallgetreide und die Gräser wie Ackerfuchsschwanz, Trespen und Weidelgräser in feuchten Frühjahren bei Mulchsaaten von frühen Sommerungen wie z.B. Zuckerrüben zu Problemen führen können. Ziel muss es daher sein, die Gräser schon ab der Ernte der Vorkultur zu bekämpfen.
Praxistipps: Nutzen Sie nach der Ernte die aktuell feuchten Bedingungen um Ausfallgetreide und den Samenvorrat anderer Gräser im Boden zur Keimung anzuregen. Unter den punktuell sehr feuchten Bodenverhältnissen und bei gehäckseltem Stroh, kann auch gar keine Bodenbearbeitung ein gangbarer Weg sein.
Ansonsten ist eine flache Bodenbearbeitung, die ein feinkrümeliges "Saatbett" hinterlässt, ein Muss. Auf keinen Fall zu feucht oder zu tief bearbeiten. Ideal sind zwei flache Bearbeitungsgänge, bevor vor der Zwischenfruchtsaat die gewünschte tiefere Bodenlockerung erfolgt, wenn dies nötig ist. Hierbei dürfen keine bereits aufgelaufene Gräser überleben bzw. wieder anwachsen.
Achtung: In besonderen Fällen kann es - selbst bei der oben vorgeschlagenen Vorgehensweise - bei Trockenheit oder bedingt durch die Keimruhe des Ackerfuchsschwanzes zu einem erneuten Auflaufen von Gräsern und Ausfallgetreide in den Zwischenfrüchten kommen.
Für Senf, Lein und Sonnenblumen haben die beiden Gräsermittel Focus Aktiv und Fusilade Max eine Zulassung. Nach Rücksprache mit den Sachgebietsleitern Pflanzenschutz In Baden-Württemberg hat man sich darauf verständigt, dass diese zwei Gräsermittel auch in Zwischenfrucht-Mischungen eingesetzt werden können, wenn die drei oben genannten Kulturen als Bestandteil enthalten sind.
Praxistipps: Unter den beschriebenen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, diese beiden Gräsermittel im Herbst einzusetzen. Zu bedenken dabei bleibt, dass Sie die Ungräser unbedingt benetzen müssen, da beide genannten Mittel ausschließlich blattaktiv sind. Ideal ist dabei das 3-Blatt-Stadium. Gräser wie z.B. Rauhafer in den Zwischenfrucht Mischungen sind natürlich nicht möglich.
Achtung: Unter dem Gesichtspunkt der Resistenzproblematik ist diese Maßnahme nicht auf allen Standorten angeraten. Im Zweifelsfall Beratung anfordern.
Bei FAKT II geförderten Begrünungen ist der Einsatz von Herbiziden untersagt!
Lohnend ist er in der Regel auch nur bei frühen Sommerungen wie Zuckerrüben, Sommergetreide und Erbsen. Ohne Glyphosat kommt der Frostbearbeitung im Winter eine bedeutende Rolle zu. Bei optimalen Bedingungen können hier sehr hohe Wirkungsgrade bei der Unkrautbekämpfung erzielt werden.
(Informationen aus dem Rems-Murr-Kreis vom 29.08.2023)
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