Ansprechpartner ist die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) in Veitshöchheim.
Wie das Bayerische Staatsministerium für Ernährung Landwirtschaft und Forsten mitteilt, stehen ab sofort die aktuellen Merkblätter und Formulare für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen im Internet-Förderwegweiser unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser (Link: Weinbau – Teil A:Umstellung und Umstrukturierung von Rebflächen ) zur Verfügung.
Winzer, die keinen Zugang zum Internet haben, können die Antragsunterlagen auch bei der LWG in Veitshöchheim anfordern. Dort erhalten sie auch weitere Auskünfte.
Anträge für das
Förderprogramm zur Stärkung des Weinbaus Teil A sind bis zum 31. Januar 2015 zu stellen. Betroffen sind ausschließlich Rebflächen, die anschließend bis Ende Mai gepflanzt bzw. mit Tropfschläuchen versehen werden.Auch für bereits gerodete Flächen können Anträge gestellt werden, da eine Rodung nicht mehr der Beginn der Maßnahme ist.
Für das Verwirrverfahren gegen den Traubenwickler (RAK-Verfahren) können ebenfalls Neuanträge bis 31. Januar 2015 gestellt werden. Der Zuschuss pro Hektar beträgt weiterhin 120 Euro pro Hektar.
Auslaufende Verträge vom Jahr 2010 müssten ebenfalls spätestens zum 31.Januar 2015 neu beantragt werden, wenn weiterhin die Förderung des RAK-Einsatzes gewünscht wird. Auskünfte erteilen Peter Wolter, Telefon (0931) 9801-215 und Inge Schömig, Telefon (0931) 9801-214. (PD)