Bei entsprechender Befahrbarkeit der Flächen und Ausbleiben von Nachtfrösten können vorrangig auf gut entwickelten, nicht durch den Winter geschädigten Wintergetreideflächen Bekämpfungsmaßnahmen erfolgen. Die im Herbst behandelten Wintergetreideflächen sollten auf Ungräser und schwer bekämpfbare Unkräuter kontrolliert werden.
In der Regel müssen die Herbizidbehandlungen spätestens bis zum Ende der Bestockung des Getreides (BBCH 29) abgeschlossen sein. Wenn eine Behandlung gegen Ungräser erforderlich ist, sollte diese nicht zu spät erfolgen, weil mit zunehmender Entwicklung der Ungräser die Herbizidwirkung abnimmt.
Die Witterung der letzten Wochen hat leider die Feldmauspopulation nicht genug eindämmen können. Nicht nur im Dauergrünland und Grassamenanbauflächen sondern auch in den Kulturflächen sind die Feldmäuse weiterhin aktiv. Kontrollieren Sie Ihre Bestände und leiten Sie gegebenenfalls eine Bekämpfung ein.
Die Bekämpfungsmaßnahmen sind besonders dann wirkungsvoll, wenn sie so früh wie möglich erfolgen. Die Förderung der natürlichen Feinde wie Greifvögel mit Hilfe von Sitzkrücken (2 bis 3 m hoch, rundes Querholz) kann bereits ausreichend sein. Liegt ein stärkerer Befall vor, stehen für die chemische Bekämpfung derzeit nur Präparate auf der Wirkstoffbasis von Zinkphosphid (Giftgetreide/-linsen) zur Verfügung (Anwendungsbestimmungen beachten!).
Die Ausbringung von Mäuseködern ist von nicht sachkundigen Personen möglich, wenn diese Tätigkeit unter Verantwortung und Aufsicht durch eine Person mit Sachkundenachweis erfolgt. Rodentizide auf der Basis von Chlorphacinon sind nicht zugelassen und eine zeitlich befristete Genehmigung des BVL liegt nicht vor.
Quelle: Dr. Michael Kraatz / LfULG Dresden
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